Carnet ATA
Türkei: Überbeglaubigte Vollmacht gefordert
Der türkische Zoll fordert bei der Einfuhr mit Carnet ATA zusätzlich zum Carnet eine Auflistung der Ware in einer speziellen Excelliste. Außerdem gelten für die Angaben zum Vertreter und dessen Vollmacht besondere Anforderungen. Bei der Antragstellung über das elektronische eCarnet-System beachten Sie bitte folgende Punkte.
1. Zusätzliche Excelliste
- Zusätzlich zur Warenliste im Carnet ist eine spezielle Excelliste (XLSX-Datei · 10 KB) mit der Auflistung der Waren zu erstellen.
- Diese Liste bitte auf einem Speichermedium (zum Beispiel USB-Stick oder Flash Disk) speichern und bei der Einfuhr dem türkischen Zoll übergeben.
2. Angaben im Feld „Vertreter oder Vollmacht”
- Hier ist der Vertreter namentlich einzutragen, also derjenige, der mit dem Carnet reist bzw. die Zollabfertigung beim türkischen Zoll vornimmt.
- Zusätzlich ist der Empfänger in der Türkei mit Anschrift einzutragen.
3. Überbeglaubigte Vollmacht
- Der Vertreter benötigt eine Vollmacht, die vom türkischen Konsulat überbeglaubigt sein muss.
- Zur Vorlage beim türkischen Konsulat muss die Vollmacht zuvor durch die ausstellende IHK bescheinigt werden.
- Bitte laden Sie diesen Vordruck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 61 KB) herunter und füllen ihn aus. Hinweis: Es handelt sich um ein beschreibbares PDF-Dokument. Bitte öffnen Sie das Dokument mit dem Adobe Reader.
- Laden Sie die ausgefüllte Vollmacht in das eCarnet-System hoch.
- Die IHK bescheinigt die Vollmacht und übergibt sie Ihnen zusammen mit dem ausgestellten Carnet.
- Anschließend legen Sie die Vollmacht dem Konsulat zur Überbeglaubigung vor.
4. Unterschriften auf dem ausgestellten Carnet
Auf dem ausgestellten Carnet müssen der Carnetinhaber oder sein Vertreter mehrfach unterschreiben:
- Auf dem grünen Deckblatt in Feld J.
- Auf den weißen Einfuhr- und Wiederausfuhrblättern in Feld F.
Carnets, die nicht den oben genannten Vorgaben entsprechen, werden vom türkischen Zoll nicht akzeptiert.
5. Sie haben noch Fragen?
Bitte nehmen Sie in Zweifelsfällen oder bei Reisen in mehrere Länder Kontakt mit der ausstellenden IHK auf, bevor Sie das Carnet beantragen.
Stand: 18.10.2024