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Hürden im EU-Geschäft - Ihr Feedback ist gefragt!

Im EU-Binnenmarkt gibt es immer wieder bürokratische Stolpersteine. Wir zeigen Wege auf, wie Unternehmen sich zu Wort melden und Einfluß nehmen können!

Regeln im EU-Geschäft: Your Europe

Unternehmen haben bestimmte Rechte, die eventuell nicht immer EU-weit respektiert werden, wenn ein Land das einschlägige EU-Recht nicht vollständig umgesetzt hat. Your Europe ist das Online-Portal der EU, das helfen soll, Stolpersteine und Bürokratie in anderen Mitgliedsländern zu erkennen.
Über das Portal kommt man zu den nationalen Informationen über die Anwendung der EU-Vorschriften in den einzelnen EU-Ländern. Wie gründe ich eine Firma in Frankreich oder Portugal? Welche Steuern kommen auf mich zu als Gewerbetreibender? Oder wie sieht es aus mit dem Inverkehrbringen meiner Produkte in Polen oder Ungarn?
Erkunden Sie den virtuellen EU-Leitfaden Your Europe fürs Auslandsgeschäft.

SMOT – Single Market Obstacles Tool

Unternehmen können Probleme beim grenzüberschreitenden Geschäft im Binnenmarkt über das SMOT – Single Market Obstacles Tool – melden. Die Europäische Kommission sammelt die Rückmeldungen anonym über das Tool, um zu sehen, wo Prozesse verbessert werden müssen.
Über das Portal YourEurope gelangt man zum SMOT.

EEN-Service – unser Draht nach Brüssel

Ein weiterer Weg, sich zu Wort zu melden, geht über das KMU-Feedback. Schildern Sie uns Ihr „Ärgernis“ – wir leiten es weiter. Das ist ganz einfach über das „KMU Feedback an die EU“! (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 51 KB) Ihren Input geben wir in anonymisierter Form an die Europäische Kommission weiter. Was haben Sie davon? Aus Ihren Fragen/Anregungen entwickelte Problemlösungen fließen in die EU-Gesetzgebung ein. #EENCanHelp!

Probleme mit Behörden in der EU? Hier hilft Solvit!

Ärgern Sie sich immer mal wieder, weil sich europäische Behörden nicht an die Binnenmarktregeln halten? Hatten Sie schon mal mit Problemen zu kämpfen wie:
  • Umsatzsteuer beim Auslandsgeschäft?
  • Wurde Ihr Transport an der Grenze gestoppt?
  • Haben Sie einen Auftrag im Ausland erhalten, aber Sie dürfen dort nicht arbeiten?
  • Werden Ihre Zeugnisse im Ausland nicht anerkannt?
Wenn EU-Recht durch eine Behörde in einem anderen Land falsch angewendet wird, kommt SOLVIT ins Spiel. Der kostenlose Dienst der nationalen Behörden in allen EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein und Norwegen steht Firmen und Einzelpersonen offen.
Die SOLVIT-Ansprechpartner suchen innerhalb von zehn Wochen nach Lösungen – am einfachsten ist der Kontakt über die Website.

EU-Konsultationen als Sprachrohr nutzen

Sie wollen sich einbringen bei Gesetzesinitiativen oder der Diskussion um bestehende Rechtsvorschriften in Europa? Das ist möglich im Rahmen von Konsultationen der EU über die Online-Plattform „Ihre Meinung zählt“.

Konsultation zu unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelkette

Seit Ende 2021 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Versorgungskette für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel anwenden. Um was geht es? Bei Verhandlungen zwischen Lieferanten und Käufern in der Lebensmittelkette setzen größere Handelspartner unter Umständen Bedingungen und Praktiken zum Nachteil kleinerer Lieferanten durch. Unlautbare Handelspraktiken sind zum Beispiel Zahlungsverzug, kurzfristige Stornierung oder einseitige Änderungen der Lieferbedingungen. Die Kommission will mit Hilfe der aktuellen Konsulation die Richtlinie bewerten und einschätzen, wie sie sich in der Praxis ausgewirkt hat.
Teilen Sie Ihre Erfahrungen als Lieferant oder Käufer in der Befragung – anonym und in deutscher Sprache. Hier geht’s zur Umfrage, an der Sie bis 27. Oktober 2024 teilnehmen können.

YEA – Your Europe Advice

"Your Europe Advice" (YEA) ist ein kostenfreier Online-EU-Beratungsdienst, der im Auftrag der Europäischen Kommission betrieben wird. YEA besteht aus einem Team von etwa 60 Juristen, die alle 24 EU-Amtssprachen abdecken und sowohl mit dem EU-Recht als auch mit den nationalen Rechtsvorschriften aller EU-Länder vertraut sind. Die Experten beantworten Fragen online in der vom Nutzer gewählten Sprache.
Quelle: IHK Stuttgart
Stand: Oktober 2024