International

Webinar: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) - Der Weg zum ersten CBAM-Bericht

CBAM betrifft den Import von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen, Düngemitteln, Zement, Elektrizität sowie Wasserstoff – auch in geringen Mengen. Schon mit dem Start der Übergangsphase am 1. Oktober 2023 kommen erste Meldepflichten auf die Unternehmen zu.
Die EU-Kommission hat im Juni ein Webinar (in englischer Sprache) zum neuen “Carbon Border Adjustment Mechanism” (CBAM) abgehalten, in welchem u.a. Schritte zur Einhaltung der Meldepflichten, die Funktionsweise des CBAM-Registers sowie Leitlinien für Importeure und Exporteure vorgestellt wurden. Die Aufzeichnung des zweistündigen Webinars steht im Internet zur Verfügung. Weitere Informationen zu CBAM finden Sie auch auf unserer IHK-Homepage.
Stand: 19.08.2024