International
Aktuelles zu Zoll und Exportkontrolle
- Aktuelles zu Exportkontrolle
- Ein- und Ausfuhr von Cannabis
- Japan: EU fördert Messeteilnahme “Tokyo Decarbonisation Expo”
- Betriebe werden bei Auslandszahlungen entlastet
- Großbritannien: Safety and Security-Zollanmeldung für Einfuhren aus der EU werden verschoben auf den 31.01.2025
- Aktualisierung der Hinweise zu Sanktionsumgehungen
- Handelspolitische Schutzmaßnahmen der EU
- Ukraine: Aktualisierte Informationen
Aktuelles zu Exportkontrolle
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Neubekanntgabe von Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16, 41Mit Bekanntgabe vom 19.09.2024 wurden die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 zum 23.09.2024 neu veröffentlicht. Armenien und Aserbaidschan wurden zum ausgeschlossenen Länderkreis hinzugefügt, weil sie nicht mehr unter Art. 2 Nr. 19 der › Verordnung (EU) 2021/821 fallen. Die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in diese Länder wird weiterhin über Einzelgenehmigungen geregelt. Die Allgemeinen Genehmigungen bleiben bis zum 31.03.2025 gültig. Allgemeine Genehmigungen sind Ausfuhrgenehmigungen, die ohne Antrag genutzt werden können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Nutzung ist dem BAFA vor der ersten Ausfuhr oder binnen 30 Tagen danach anzuzeigen. Mehr Info › hier
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Neue US-Exportkontrollen für fortschrittliche TechnologienDas Bureau of Industry and Security (BIS) hat neue Exportkontrollen für kritische Technologien wie Halbleiter, Quantencomputer und Produkte der additiven Fertigung (3D-Druck) eingeführt. Änderungen umfassen neue und überarbeitete Export Control Classification Numbers (ECCNs) für Quantencomputing, Halbleiter und fortschrittliche Technologien sowie die Einführung der Lizenzausnahme „Implemented Export Controls (IEC)“ für Exporte in Länder mit vergleichbaren Kontrollen. Die Kontrollen betreffen Quantencomputer, Halbleiterfertigungsgeräte, Materialien, Software, Technologie sowie Maschinen zur Herstellung von Hochleistungsrechnerchips und Metalllegierungskomponenten. Europäische Unternehmen profitieren durch erleichterten Handel, müssen aber ihre Lieferketten und Prozesse an internationale Anforderungen anpassen. › Mehr hier
Ein- und Ausfuhr von Cannabis
Sowohl für die Ein- wie auch die Ausfuhr von Cannabis zu medizinischen-wissenschaftlichen Zwecken ist eine Genehmigung nach Medizinal-Cannabisgesetz und Betäubungsmittelgesetz notwendig. Der Zoll weist darauf hin, dass das Vorliegen einer solchen Genehmigung in ATLAS mit entsprechenden neuen Codierungen anzuzeigen ist. (zoll.de ATLAS Info 654/24)
Für die Einfuhr von Cannabis zu medizinischen oder medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken bedarf es gemäß §§ 12, 14 des Medizinal-Cannabisgesetzes i. V. m. § 3 Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung einer Einfuhrgenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Japan: EU fördert Messeteilnahme “Tokyo Decarbonisation Expo”
Das Japan Center der EU lädt KMUs der Umwelttechnologie ein, auf einem Gemeinschaftsstand auf der “Tokyo Decarbonisation Expo” vom 18. - 21. Februar auszustellen. Die Kosten für die Messeteilnahme sowie die Organisation werden von der EU übernommen. Unternehmen können die Chance nutzen, wichtige Netzwerke sowie Geschäftspartner kennenzulernen und erhalten Einblick in den japanischen Markt. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie beim Japan Center der EU.
Betriebe werden bei Auslandszahlungen entlastet
Schwelle für Meldungen bei der Bundesbank wird 2025 deutlich angehoben
Ein Stuttgarter Unternehmen hat eine erfolgreiche Zollprüfung hinter sich: Keine Beanstandungen, auch eine gute interne Zollorganisation wird attestiert. Lediglich ein Punkt wird moniert: Es wurde übersehen, dass Geldbewegungen von mehr als 12.500 Euro über die deutschen Grenzen hinweg an die Bundesbank gemeldet werden müssen. Die Vorschrift betrifft Zahlungen und Erträge für Dienstleistungen, die entweder aus dem Ausland bezogen oder im Ausland erbracht werden. Das Stuttgarter Unternehmen hat jedoch eine eingehende Zahlung aus Frankreich für eine Montage über 14.000 Euro nicht gemeldet. Da die Schwelle von 12.500 Euro schon über zwanzig Jahre alt ist und durch die Inflation immer mehr Zahlungen meldepflichtig werden, setzt sich die IHK für eine angemessene Anhebung dieser und anderer Bagatellschwellen in der Außenwirtschaftsverordnung ein. Mit Erfolg: In der Bürokratieentlastungsverordnung wird das Thema aufgegriffen, zahlreiche Schwellen werden ab 2025 verdoppelt, für Auslandszahlungen wird die Meldeschwelle gar auf 50.000 Euro vervierfacht. Damit entfällt auch die Meldepfl icht für das Stuttgarter Unternehmen.
Großbritannien: Safety and Security-Zollanmeldung für Einfuhren aus der EU werden verschoben auf den 31.01.2025
Ursprünglich war der Start für das Verfahren "Safety and Security declarations" (Summarische Eingangzollanmeldungen, ESumA) für den 31.10.2024 vorgesehen. Nun hat die britische Botschaft die DIHK informiert, dass der Termin auf den 31.01.2025 verschoben wird.
Diejenigen, die bereit sind, ihre Erklärungen vor diesem Datum einzureichen, werden ermutigt, dies zu tun.
Aktualisierung der Hinweise zu Sanktionsumgehungen
Das BMWK hat Hinweispapiere veröffentlicht, die Unternehmen bei ihrem Handel im Einklang mit EU-Sanktionen - insbesondere gegen Russland - unterstützen. Die beiden Dokumente wurden mit Stand Oktober 2024 aktualisiert:
Handelspolitische Schutzmaßnahmen der EU
Laut dem Bericht über die handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU im Jahr 2023 spielen handelspolitische Schutzmaßnahmen eine wesentliche Rolle beim Schutz von Arbeitsplätzen in der EU, indem sie Fairness und gleiche Wettbewerbsbedingungen fördern.
Ende 2023 waren in der EU insgesamt 182 Handelsschutzmaßnahmen in Kraft, darunter 156 Antidumpingmaßnahmen, 25 Antisubventionsmaßnahmen und eine Schutzmaßnahme. Im Jahr 2023 wurden doppelt so viele neue Untersuchungen eingeleitet wie im Jahr 2022. Diese deutliche Zunahme unterstreicht die Entschlossenheit der EU-Kommission, gegen die zunehmenden Fälle von unlauterem Handel vorzugehen.
Ausgleichszölle bei der Einfuhr von e-Autos aus China
Der Vorschlag der Europäischen Kommission, endgültige Ausgleichszölle auf die Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus China einzuführen, hat die notwendige Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten erhalten. Dies ist ein weiterer Schritt zum Abschluss der Antisubventionsuntersuchung der EU-Kommission. Gleichzeitig bemühen sich die EU und China intensiv um eine alternative Lösung. Diese muss mit den WTO-Regeln vereinbar sein, die schädigende Subventionierung beseitigen sowie überwachbar und durchsetzbar sein: Member States support tariffs on imports of China BEVs (europa.eu)
Ukraine: Aktualisierte Informationen
Der Zoll hat die auf der Homepage zusammengefassten Informationen über Warenlieferungen in die und aus der Ukraine aktualisiert: Zoll online - Ukrainekrieg
Stand: 11.11.2024