International

Aktuelles zu Zoll und Exportkontrolle

  • Frankreich: Verbot von nicht-recycelbaren Polystyrolverpackungen auf 2030 verschoben
Die französische Regierung hat bekannt gegeben, dass das Verbot von Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Styrolpolymeren oder -copolymeren bestehen, nicht recycelbar sind und nicht in einen Recyclingstrom integriert werden können, erst ab 2030 greifen wird; ursprünglich war es für das Jahr 2025 vorgesehen.
  • Neue Russland-Sanktionen durch EU VO 2024/1485

14. Sanktionspaket vom 27. Mai 2024

Der Europäische Rat hat am 27. Mai 2024 eine neue Sanktionsregelung eingeführt, die auf jene abzielt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind.
 
Die neue Regelung soll es der EU ermöglichen, auch gegen diejenigen vorzugehen, die Personen und Organisationen, die in Russland Menschenrechtsverletzungen begehen, finanziell, technisch oder materiell unterstützen, oder die mit diesen Personen und Organisationen anderweitig Umgang pflegen oder in Verbindung stehen.
 
Darüber hinaus werden mit der neuen Sanktionsregelung Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Informationssicherheit und die Überwachung oder das Abhören des Telekommunikationsverkehrs bestimmt sind, eingeführt.
 
Die Verordnung finden Sie hier (deutsch) und hier (englisch).
 
Weitere Informationen finden Sie unter:
 
Menschenrechtsverletzungen/Repressionen: Neue Sanktionsregelung gegen Russland - Europäische Kommission (europa.eu)
 
Russland: EU richtet neuen länderspezifischen Rahmen für restriktive Maßnahmen gegen Personen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, ein und nimmt 20 Einträge in die Sanktionsliste auf - Consilium (europa.eu)
  • Zoll warnt vor Betrugsversuchen
Immer wieder versenden Betrüger angebliche Zahlungsaufforderungen von der Zollbehörde, in denen umgehender Ausgleich von Abgaben gefordert wird und hohe Strafen angedroht werden. Der Zoll warnet eindringlich vor betrügerischen Mitteilungen und Phishing-Mails. Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Zoll niemals per E-Mail oder SMS zugestellt. Weitere Informationen, wie Sie Betrug erkennen können, finden Sie auf der Webseite des Zolls.
  • Carnet Saudi-Arabien und Phillippinen
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris teilt folgendes mit: Carnets (ATA) für das Königreich Saudi-Arabien dürfen ab dem 01.06.2024 für Messe- und Ausstellungsgüter ausgestellt werden. Carnets (ATA) für die Philippinen dürfen ab dem 15.07.2024 für Messe- und Ausstellungsgüter, Warenmuster und Berufsausrüstung ausgestellt werden.
  • Carnet Peru
Seit dem 30.04.2024 ist die Handelskammer Lima als 79. operativer bürgender Verband Mitglied der internationalen Bürgschaftskette. Somit ist die Ausstellung von Carnets (ATA) nun für Peru möglich und sie werden vom peruanischen Zoll für Messe-/Ausstellungsgüter und Berufsausrüstung akzeptiert.
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Stand: 12.06.2024