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A1-Bescheinigungen für Arbeitnehmerentsendung

Diese A1-Bescheinigung gilt auch für kurzfristige oder kurzzeitige Einsätze. Hierfür konnte die elektronische Ausfüllhilfe sv.net genutzt werden, die jedoch nun abgeschaltet wurde. Für Unternehmen, die die elektronische Ausfüllhilfe nutzen, steht das neue SV-Meldeportal zur Verfügung, das eine vorherige Registrierung erfordert.

Stand: 9.7.2024