Innovation und Digitalisierung

Neue Herausforderungen durch die NIS-2-Richtlinie: Unterstützungsangebote des BSI für Unternehmen

Die Umsetzung der zweiten EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit. Mit der bevorstehenden Änderung des BSI-Gesetzes werden deutlich mehr Unternehmen als bisher unter die Aufsicht des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) fallen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

  • Etwa 29.000 Unternehmen werden als "besonders wichtige" oder "wichtige" Einrichtungen eingestuft.
  • Für diese Unternehmen ergeben sich erstmals Registrierungs-, Nachweis- und Meldepflichten.
  • Die Einstufung erfolgt voraussichtlich anhand von Kennzahlen wie Jahresumsatz oder Mitarbeiterzahl.

Unterstützungsangebote des BSI

Um Unternehmen bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie zu unterstützen, hat das BSI verschiedene Hilfsangebote entwickelt:
  • NIS-2-Betroffenheitsprüfung: Ein zentrales Werkzeug zur Überprüfung, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich von der nationalen Umsetzung der NIS-2-RL erfasst sein wird.
  • Entscheidungsbaum: Ergänzend zur Betroffenheitsprüfung hilft dieser, die Einordnung Ihres Unternehmens besser zu verstehen.
  • NIS-2-FAQ: Eine Sammlung von Antworten auf häufig gestellte Fragen zur NIS-2-RL.
  • Handlungsempfehlungen: Auf der Seite "NIS-2 - Was tun?" finden Sie Hinweise, welche Schritte Sie jetzt schon einleiten können.
Nächste Schritte:
Wir empfehlen Ihnen, die Angebote des BSI zu nutzen, um sich frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten. Beachten Sie jedoch, dass sich aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen ergeben können.
Bei Fragen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Ihrem Unternehmen stehen wir Ihnen als IHK gerne beratend zur Seite.