Immissionsschutz: Trilogeinigung zur Industrieemissionsrichtlinie (IED)

Parlament, Rat und Kommission haben sich am 29. November 2023 auf einen Kompromiss zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) verständigt.
Das Papier mit den Änderungsbeschlüssen liegt noch nicht vor. Parlament und Rat müssen den Änderungen final noch zustimmen.
Den Pressemitteilungen zufolge setzte sich der Rat mit seinem Kompromissvorschlag durch, dass künftig die „strengsten erreichbaren Emissionsgrenzwerte“ eingehalten werden müssten. Bei den neuen Umweltqualitätsnormen wurden offenbar Ausnahmen insbesondere beim Wasserverbrauch vereinbart.
Der Anwendungsbereich wurde um den industriellen Abbau von nicht-energetischen Rohstoffen und der Batterieherstellung erweitert. Industrieminerale wurden wohl mit einer Überprüfungsklausel ausgenommen. Am meisten Streit gab es beim Thema Tierhaltung. Hier wurden die Schwellenwerte im Vergleich zum Kommissionsvorschlag angehoben und Ausnahmen sowie Übergangsbestimmungen beschlossen.
Bei den Strafen einigte man sich auf „mindestens 3 Prozent des Jahresumsatzes“ für die schwersten Verstöße. Auch individuelle Schadensersatzansprüche sollen umgesetzt werden. Allerdings behielten sich die Mitgliedstaaten hier „Flexibilisierungen“ vor, um dies in das nationale Recht umzusetzen.
Quelle: DIHK
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Stand: November 2023