Weiterbildung

Werden Sie IHK-Prüfer / IHK-Prüferin!

Insgesamt legen pro Jahr ca. 1.800 Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer eine Fortbildungsprüfung bei der IHK Ulm ab. Hierfür benötigen wir die tatkräftige Unterstützung ehrenamtlicher Prüferinnen und Prüfer – ohne dieses Engagement kann die IHK die ihr übertragenen hoheitlichen Aufgaben nicht wahrnehmen!

Gestalten Sie die berufliche Bildung mit!

Die IHK Ulm nimmt als zuständige Stelle öffentlich-rechtliche IHK-Prüfungen ab. Dafür werden Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertreter berufen, die ihr Wissen und ihre Erfahrungen einbringen und praxisorientierte Prüfungen sicherstellen.
Wir sind auf der Suche nach motivierten Prüferinnen und Prüfern, die an der Aus- und Fortbildung junger Menschen beteiligt sind und Spaß daran haben, auch im Prüfungswesen Qualität zu garantieren und den Nachwuchs zu fördern. Als ehrenamtliche/r Prüfer/in übernehmen Sie somit gesellschaftliche Verantwortung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung für unsere Region!

Als ehrenamtliche/r Prüfer/in können Sie:
  • Ihr Fachwissen einbringen
  • fachlich am “Puls der Zeit” bleiben
  • die IHK-Prüfungen aktiv mitgestalten
  • vom Austausch mit den Prüferkolleginnen und Prüferkollegen profitieren

Ihr Profil als IHK-Prüferin oder IHK-Prüfer

Als IHK-Prüferin oder IHK-Prüfer müssen Sie sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Daher sollten Sie insbesondere folgende Voraussetzungen mitbringen:
  • eine hohe Fachkompetenz
  • eine mehrjährige einschlägige Berufspraxis
  • eine berufliche Tätigkeit im Bereich des abzunehmenden Fortbildungsberufes
  • ein Interesse am Fachkräftenachwuchs und an der beruflichen Weiterbildung
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Objektivität, Zuverlässigkeit sowie Urteils- und Einfühlungsvermögen
Die Bereitschaft sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe als IHK-Prüferin oder IHK-Prüfer.

Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?

  • Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir Ihre fachliche Eignung für eine Prüfertätigkeit, ebenso wie den Bedarf im vorgesehenen Prüfungsbereich (Beruf / Abschluss)
  • Stimmen die Voraussetzungen für eine Prüfertätigkeit, laden wir Sie zu einem persönlichen Kennenlerngespräch zu uns in die IHK ein
  • Damit Sie sich die Tätigkeit als Prüferin oder Prüfer besser vorstellen können, laden wir Sie zu einem Gastprüfertermin (Hospitation) bei der jeweiligen Fortbildungsprüfung ein
  • Nach dem Gastprüfertermin kann die Berufung in einen Prüfungsausschuss erfolgen

Welche Aufgaben haben IHK-Prüferinnen und IHK-Prüfer?

Der Prüfungsausschuss ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und beurteilt verbindlich die Prüfungsergebnisse. Dabei entscheidet der Prüfungsausschuss eigenverantwortlich über Bestehen oder Nichtbestehen. Zu den Aufgaben der Prüfungsausschussmitglieder gehören insbesondere die Bewertung von schriftlichen Prüfungsarbeiten, Präsentationen oder Projektarbeiten sowie die Abnahme und Protokollierung von mündlichen bzw. praktischen Prüfungen.

Wie viel Zeit beansprucht die Prüfertätigkeit?

Während unseres Kennenlerngesprächs tauschen wir uns über mögliche Einsätze bei den Korrekturen sowie den mündlichen bzw. praktischen Prüfungen aus. Den Umfang Ihrer Prüfertätigkeit bestimmen Sie in Absprache mit uns selbst!
Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen einige Unternehmen ihre Mitarbeiter für die Prüfertätigkeit frei. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.

Was erhalten IHK-Prüferinnen und IHK-Prüfer für ihre Arbeit?

Da es sich bei einer Prüfertätigkeit um ein Ehrenamt handelt, erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 7,00 EUR die Stunde. Zusätzlich können Sie die Fahrtkosten in Höhe von 0,42 EUR pro Kilometer zum Prüfungsort sowie Parkbelege oder Ihr ÖPNV-Ticket abrechnen. Für die Verpflegung am Tag der Prüfung ist ebenfalls gesorgt.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist in der Regel gemäß § 3 Nr. 26 Satz 1 / § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in der jeweils gültigen Fassung bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei. Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Auch bei Nichtüberschreiten des Betrages empfehlen wir die Angabe in der Steuererklärung. Die Fahrtkosten sind gemäß § 3 Nr. 13 EStG in der jeweils gültigen Fassung steuerfrei.

Wie werden IHK-Prüferinnen und IHK-Prüfer auf die Aufgabe vorbereitet?

Bei unserem persönlichen Kennenlerngespräch erhalten Sie zunächst umfangreiches Infomaterial zur jeweiligen Fortbildungsprüfung, welches Ihnen die Vorbereitung auf Ihre künftigen Aufgaben – sowie später als Leitfaden – erleichtern soll. Vor der offiziellen Berufung durch die IHK erfolgt ein Gastprüfertermin (Hospitation) an einer mündlichen bzw. praktischen Prüfung. An diesem Tag lernen Sie dann Ihre künftigen Aufgaben als IHK-Prüferin und IHK-Prüfer kennen. Sie blicken Ihren Prüferkolleginnen und Prüferkollegen über die Schulter, tauschen sich gegenseitig aus, können Fragen stellen und profitieren von deren Erfahrung. Somit werden Sie als neue IHK-Prüferin und IHK-Prüfer von erfahrenen Mitgliedern des Prüfungsausschusses „sanft“ in die Prüfungswelt eingearbeitet.
Zusätzlich unterstützen wir Sie mit verschiedenen Seminaren zu den unterschiedlichsten Themen, wie z.B. Fragetechnik und Gesprächsführung in Prüfungsgesprächen oder schwierige Situationen in Prüfungen meistern.

Ihr Kontakt zu uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über ein persönliches Kennenlerngespräch mit Ihnen! Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Zeugnisse und Lebenslauf) per E-Mail bei Herrn Kevin Emmerz ein.