Weiterbildungsprüfung
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk
Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum „Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ oder zur „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ und damit die Befähigung,
- in Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zulassungsvoraussetzungen
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines “Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk” oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu de Aufgaben eines “Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk”
nachweist.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” innerhalb der letzten fünf Jahre, und
- mindestens ein zusätzliches Jahr Berufspraxis im Vergleich zu den Voraussetzungen für den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ sowie
- den Nachweis über die bestandene Ausbilder-Eignungsprüfung (berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen).*
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeister Kunststoff und Kautschuck / einer Geprüften Industriemeisterin Kunststoff und Kautschuk haben.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
*Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung bei der IHK Ulm in einer gesonderten Prüfung abzulegen ist und einer separaten Prüfungsanmeldung bedarf. Auf diesen Prüfungsteil wird im Folgenden nicht eingegangen. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung finden Sie hier. WICHTIG: Der Prüfungsnachweis der bestandenen Ausbildereignungsprüfung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Handlungsspezifische Qualifikationen) vorzulegen.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
*Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung bei der IHK Ulm in einer gesonderten Prüfung abzulegen ist und einer separaten Prüfungsanmeldung bedarf. Auf diesen Prüfungsteil wird im Folgenden nicht eingegangen. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung finden Sie hier. WICHTIG: Der Prüfungsnachweis der bestandenen Ausbildereignungsprüfung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Handlungsspezifische Qualifikationen) vorzulegen.
Antrag auf Prüfungszulassung
Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, reichen Sie uns bitte den Zulassungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 264 KB) ein. Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrags einen Zulassungsbescheid.
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 250 KB). Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 39 KB) entnehmen.
Bitte beachten Sie die Strukturierung der Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 29 KB), den Prüfungsablauf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB) sowie die Bearbeitungshinsweise (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 67 KB) für die schriftlichen Prüfungen.
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).
Lehrgangsträger
Informationen zu verschiedenen Bildungsanbietern mit entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier. Ebenso können Weiterbildungsdatenbanken zur Recherche von Bildungsangeboten genutzt werden:
Prüfungstermine
Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"
Prüfungsfächer |
Jahr 2024 |
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2. Mai
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3. Mai
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Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
Prüfungsfächer |
Jahr 2024 |
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4. Dezember
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5. Dezember
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Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem Ablegen aller Prüfungsleistungen durchgeführt.
Prüfungsanmeldung
Für die Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 730 KB). Wenn Sie dieses abspeichern, in einem PDF-Reader öffnen, können die Eingaben elektronisch erfolgen und gespeichert werden. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular als PDF-Datei per E-Mail zu.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss
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Frühjahrsprüfungen
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15. Februar
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Herbstprüfungen
|
15. August
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Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.