Weiterbildungsprüfung

Geprüfte Technische Fachwirte

Prüfende Stelle ist die örtlich zuständige IHK, in deren Region der Prüfungsbewerber:
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.

Die IHK Ulm ist für den Stadtkreis Ulm, den Alb-Donau-Kreis und den Landkreis Biberach örtlich zuständig.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung:
  1. in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen,
  2. die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen wahrzunehmen,
  3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen (Teil 1 und 2)

Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
nachweist.

Handlungsspezifische Qualifikationen (Teil 3)

Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirt / einer Geprüften Technischen Fachwirtin haben.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.

Antrag auf Prüfungszulassung

Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, reichen Sie uns bitte den Zulassungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 236 KB) ein. Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrags einen Zulassungsbescheid.

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 147 KB) Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 41 KB) entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu verschiedenen Bildungsanbietern mit entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier. Ebenso können Weiterbildungsdatenbanken zur Recherche von Bildungsangeboten genutzt werden:
Vorbereitungslehrgänge der IHK Ulm finden Sie hier.

Prüfungstermine

Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
20. März
und
23. Oktober
26. März
und
22. Oktober
25. März
und
21. Oktober

Prüfungsteil "Technische Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
  • Naturwissenschaftliche
    und technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation
    und Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und
    Betriebstechnik
28. Februar
und
17. September
25. Februar
und
16. September
3. März
und
23. September

Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
  • Situationsaufgabe
7. Mai
und
5. Dezember
7. Mai
und
3. Dezember
6. Mai
und
2. Dezember
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt. Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss aller schriftlichen Prüfungsleistungen (Teil 1, 2 und 3) durchgeführt.
Die Termine für die situationsbezogenen Fachgespräche finden
  • für die Dezemberprüfungen Mitte/Ende Februar des darauffolgendes Jahres sowie
  • für die Maiprüfungen Mitte Juli des selben Jahres statt.

Mündliche Ergänzungsprüfung

In den Prüfungsteilen “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und “Technische Qualifikationen” ist jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn in nicht mehr als einem Prüfungsfach eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Die Termine zur mündlichen Ergänzungsprüfung werden mit der Einladung zum jeweiligen schriftlichen Prüfungsteil bekanntgegeben. Wichtige Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 119 KB) entnehmen.

Prüfungsanmeldung

Bitte beachten Sie, dass eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung erst möglich ist, wenn Sie den Zulassungsbescheid von uns erhalten haben!
Für die Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 730 KB). Wenn Sie dieses abspeichern, in einem PDF-Reader öffnen, können die Eingaben elektronisch erfolgen und gespeichert werden. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular als PDF-Datei per E-Mail zu.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss
Technische Qualifikationen
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfungen
3. Januar
10. Januar
10. Februar
Herbstprüfungen
10. Juni
10. Juli
10. August

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm. Wenn Sie den Gebührenbescheid elektronisch im PDF-Format erhalten möchten, teilen Sie uns diese bitte hier mit.