Weiterbildungsprüfung
Geprüfte Personalfachkaufleute
Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalkaufmann oder die Personalkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll der Personalkaufmann oder die Personalkauffrau die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten. Der Personalkaufmann oder die Personalkauffrau übernimmt verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnet sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkanten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.*
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Personalfachkaufmanns / einer Geprüften Personalfachkauffrau haben.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
*Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung bei der IHK Ulm in einer gesonderten Prüfung abzulegen ist und einer separaten Prüfungsanmeldung bei der entsprechenden Sachbearbeitung bedarf. Auf diesen Prüfungsteil wird im Folgenden nicht eingegangen. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung finden Sie hier.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.*
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Personalfachkaufmanns / einer Geprüften Personalfachkauffrau haben.
Eine Zulassung ist auch möglich, wenn vergleichbare berufliche Erfahrungen und Kenntnisse auf andere Art und Weise erworben wurden und glaubhaft gemacht werden können.
*Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung bei der IHK Ulm in einer gesonderten Prüfung abzulegen ist und einer separaten Prüfungsanmeldung bei der entsprechenden Sachbearbeitung bedarf. Auf diesen Prüfungsteil wird im Folgenden nicht eingegangen. Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung finden Sie hier.
Antrag auf Prüfungszulassung
Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, reichen Sie uns bitte den Zulassungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 289 KB) ein. Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrags einen Zulassungsbescheid.
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB) Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB) entnehmen.
Bitte beachten Sie die Strukturierung der Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 34 KB), den Prüfungsablauf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 49 KB) sowie die Bearbeitungshinsweise (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 67 KB) für die schriftlichen Prüfungen.
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).
Lehrgangsträger
Informationen zu verschiedenen Bildungsanbietern mit entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier. Ebenso können Weiterbildungsdatenbanken zur Recherche von Bildungsangeboten genutzt werden:
Vorbereitungslehrgänge der IHK Ulm finden Sie hier.
Prüfungstermine
Prüfungsfächer | Jahr 2025 |
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16. April |
|
17. April |
In 2026 wird keine Prüfung angeboten!
Als weitere Prüfungsleistung wird eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt.
Mündliche Ergänzungsprüfung
In der schriftlichen Prüfung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn in nicht mehr als einem Prüfungsfach eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Die Termine zur mündlichen Ergänzungsprüfung werden mit der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil bekanntgegeben. Wichtige Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 28 KB) entnehmen.
Prüfungsanmeldung
Für die Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 730 KB). Wenn Sie dieses abspeichern, in einem PDF-Reader öffnen, können die Eingaben elektronisch erfolgen und gespeichert werden. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular als PDF-Datei per E-Mail zu.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss | 2025 |
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Frühjahrsprüfungen | 26.01. |
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.