Weiterbildungsprüfung
Certified IT Business Manager (Geprüfte IT-Projektleiter)
- Ziel der Prüfung
- Zulassungsvoraussetzungen
- Antrag auf Prüfungszulassung
- Erläuterung zur Berufspraxis
- Aufbau und Ablauf der Prüfung
- Rechtsgrundlagen
- Lehrgangsträger
- Prüfungstermine
- Prüfungsteil 1: Mitarbeiterführung und Personalmanagement
- Prüfungsteil 2: Profilspezifische IT-Fachaufgaben
- Mündliche Ergänzungsprüfung
- Prüfungsanmeldung
- Prüfungsgebühren
Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.
Ziel der Prüfung
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften IT-Projektleiter/zur Geprüften IT-Projektleiterin (Certified IT Business Manager) und damit die Befähigung:
- in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, einmalige Vorhaben, die gekennzeichnet sind durch spezifische Ziele, zeitliche, finanzielle und personelle Begrenzungen sowie eine projektspezifische Organisation, in der Projekt- und Linienorganisation selbständig und eigenverantwortlich zu leiten,
- sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu gestalten,
- Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu Tätigkeiten in der IT-Branche haben.
Zusätzlich muss ein Spezialistenprofil vorgewiesen werden.
Zusätzlich muss ein Spezialistenprofil vorgewiesen werden.
Antrag auf Prüfungszulassung
Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, reichen Sie uns bitte den Zulassungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 188 KB) ein. Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrags einen Zulassungsbescheid.
Erläuterung zur Berufspraxis
Für die Berufspraxis sind gemäß Verordnung zwei Nachweise zu erbringen:
1. Der Nachweis über die so genannte einschlägige Berufspraxis ist durch die Vorlage von Arbeitgeber-/betrieblichen Zeugnisse zu erbringen. Darin müssen die Dauer und die genaue Art der Beschäftigung so angegeben werden, dass der Zusammenhang zwischen der bisherigen Beschäftigung und der angestrebten Prüfung deutlich wird
Selbstständige dokumentieren ihre Berufspraxis ergänzend durch ihre Gewerbeanmeldung in Verbindung mit Referenzen von Seiten ihrer Kunden.
Bei der nachzuweisenden Berufspraxis wird von einer Vollzeittätigkeit (i. d. R. mind. 35 Stunden pro Woche) ausgegangen. Die Berufspraxis kann nicht durch Seminare oder andere außerbetriebliche Bildungsgänge ersetzt werden.
2. Der Nachweis der Qualifikation eines „IT-Spezialisten“ im Sinne der Verordnung wird dokumentiert durch
- Das Zertifikat einer akkreditierten Zertifizierungseinrichtung oder
- Ein betriebliches Zeugnis, das sämtliche Inhalte eines Spezialistenprofils beinhaltet
Mögliche Kurse um ein entsprechendes Zertifikat zu erhalten sind:
- IT-Administrator (IHK)
- Software Developer (IHK)
Informationen zu den beiden o.g. Lehrgängen erhalten Sie von Frau Schöll.
Ein Muster für die Bescheinigung eines Arbeitgebers finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 113 KB).
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Für detaillierte Informationen zum Aufbau und Ablauf der Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihre IHK. Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 29 KB)entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).
Lehrgangsträger
Informationen zu verschiedenen Bildungsanbietern mit entsprechenden Lehrgangsangeboten / Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier. Ebenso können Weiterbildungsdatenbanken zur Recherche von Bildungsangeboten genutzt werden:
Vorbereitungslehrgänge der IHK Ulm finden Sie hier.
Prüfungstermine
Prüfungsteil 1: Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Prüfungsfächer |
Jahr 2024 |
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11. November
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Prüfungsteil 2: Profilspezifische IT-Fachaufgaben
Prüfungsfächer |
Jahr 2024 |
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11. November
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12. November
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Zielvereinbarungsgespräche: Ende September/Anfang Oktober
Abgabe der Projektarbeit: 1. April des darauffolgenden Jahres
Fachgespräche: nach bestandener Projektarbeit im Juli
Mündliche Ergänzungsprüfung
In den Prüfungsteilen “Mitarbeiterführung und Personalmanagement” und “Profilspezifische IT-Fachaufgaben” ist jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn in nicht mehr als einem Prüfungsfach eine mangelhafte Leistung erzielt wurde. Die Termine zur mündlichen Ergänzungsprüfung werden mit der Einladung zum jeweiligen schriftlichen Prüfungsteil bekanntgegeben. Wichtige Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung können Sie dem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 118 KB) entnehmen.
Prüfungsanmeldung
Für die Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 730 KB). Wenn Sie dieses abspeichern, in einem PDF-Reader öffnen, können die Eingaben elektronisch erfolgen und gespeichert werden. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular als PDF-Datei per E-Mail zu.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss
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2024
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Mitarbeiterführung und Personalmanagement sowie
Profilspezifische IT-Fachaufgaben
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25. August
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Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.