Weiterbildungsprüfung

Geprüfte Betriebswirte nach dem Berufsbildungsgesetz/Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz

Prüfende Stelle ist die örtlich zuständig IHK, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
c) seinen Wohnsitz hat.
Sofern die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist, ist eine Freistellungsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK beizufügen.

Ziel der Prüfung

Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Master Professional in Business Management" wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der dritten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.
Master Professional in Business Management sollen einerseits den Zielfindungsprozess der Geschäftsführung aktiv unterstützen können – auch durch die Ausgestaltung der unternehmensspezifischen Strategiefelder. Andererseits sollen sie die unternehmerischen Ziele für die Umsetzung durch die operative Führungsebene aufbereiten können.
Hierfür wurden fünf Handlungsbereiche entwickelt: von der finanzwirtschaftlichen Bewertung der Strategie über die Organisation der Leistungsprozesse und die Gestaltung der Unternehmensorganisation bis zum Management der Unternehmensprozesse – jeweils unter Berücksichtigung der Ziele und strategischen Vorgaben.
Für den neuen Abschluss haben die eingebundenen Experten ein Musterunternehmen als zusätzliche Hilfestellung für die IHK-Prüfungen erstellt:
Die "ABC Mittelstand-Holding AG (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB)" soll zukünftig den Rahmen für die schriftlichen Prüfungen bilden. Ziel ist die Unterstützung der Lehrgangs - und Prüfungsteilnehmer, der Bildungsträger und auch der Prüfer, um die unterschiedlichen kaufmännischen Fortbildungsabschlüsse zusammenzuführen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist
  1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
  2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“,
  3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
  4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master-oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Hinweis zur notwendigen Berufspraxis: Der Gesetzgeber geht bei den angegebenen Anforderungen in den Prüfungsordnungen zur notwendigen Berufspraxis immer von einer Vollbeschäftigung aus. Laut Verordnung muss die Berufspraxis inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Betriebswirt / einer Geprüften Betriebswirtin haben.
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Antrag auf Prüfungszulassung

Damit wir Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen können, reichen Sie uns bitte den Zulassungsantrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 155 KB) ein. Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Antrags einen Zulassungsbescheid.

Aufbau und Ablauf der Prüfung

Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 131 KB) Die zugelassenen Hilfsmittel können Sie bereits vorab der Hilfsmittelliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 23 KB) entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Die einschlägige Prüfungsordnung finden Sie hier.
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB).

Lehrgangsträger

Informationen zu verschiedenen Bildungsanbietern mit entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier. Ebenso können Weiterbildungsdatenbanken zur Recherche von Bildungsangeboten genutzt werden:
Vorbereitungslehrgänge der IHK Ulm finden Sie hier.

Prüfungstermine

Prüfungsfächer
Jahr
2024
Jahr
2025
Jahr
2026
  • Aufgabenstellung 1: alle Handlungsbereiche
11. Juni
und
26. November
11. Juni
und
9. Dezember
10. Juni
und
9. Dezember
  • Aufgabenstellung 2: alle Handlungsbereiche
12. Juni
und
27. November
12. Juni
und
10. Dezember
11. Juni
und
10. Dezember
  • Aufgabenstellung 3: alle Handlungsbereiche
18. Juni
und
3. Dezember
18. Juni
und
16. Dezember
17. Juni
und
16. Dezember

Mündliche Prüfung

Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.

Projektbezogener Prüfungsteil

Zum projektobezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil bestanden hat.

Prüfungsanmeldung

Für die Prüfungsanmeldung nutzen Sie bitte dieses Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 730 KB). Wenn Sie dieses abspeichern, in einem PDF-Reader öffnen, können die Eingaben elektronisch erfolgen und gespeichert werden. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular als PDF-Datei per E-Mail zu.
Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Einladung zur Prüfung wird Ihnen ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn zugesandt.
Anmeldeschluss
2024
2025
2026
Frühjahrsprüfungen
15. März
23. März
15. März
Herbstprüfungen
13. September
21. September
13. September

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem aktuellen Gebührentarif der IHK Ulm.