Weiterbildung
Aufstiegs-BAföG - einfach erklärt
Lehrgänge der Höheren Berufsbildung, wie zum Beispiel Geprüfter Meister, Fachwirt oder Fachkaufmann, werden durch das sogenannte Aufstiegs-BAföG finanziell gefördert. Wir wollen dies an einem einfachen Beispiel veranschaulichen.
Wichtiges auf einen Blick
- Unabhängig von Alter, Einkommen und Vermögen
- kein gleichwertiger Abschluss vorhanden
- 50 % Zuschuss (rückzahlungsfrei, reine Lehrgangskosten)
50 % zinsgünstiges Bankdarlehen (KfW) (rückzahlungspflichtig,
aber Erlass von 50 % bei erfolgreichem Abschluss)
⇒ Gesamtförderung bis zu 75 %! - Förderung des Unterhaltsbedarfs bei Vollzeitfortbildungen
Beispielrechnung Wirtschaftsfachwirt (Stand September 2024)
Lehrgangsgebühren
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3.900 Euro
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- BAföG-Zuschuss 50 %
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- 1.950 Euro
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= Darlehenssumme
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= 1.950 Euro
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- Erlass Kfw (50 % auf Restdarlehen)*
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- 975 Euro
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= Ihr Eigenanteil
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= 975 Euro **
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* bei erfolgreicher Abschlussprüfung
**zzgl. Prüfungsgebühren = förderfähig / Lernmaterialien = nicht förderfähig
Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie hier oder bei Ihrem zuständigen Landratsamt.