Online-Veranstaltung

Brexit: Briten in Deutschland - Ende der Personenfreizügigkeit?

Am 31. Dezember 2020 endete die im Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU festgelegte Übergangsphase. Damit ist das Vereinigte Königreich seit 1. Januar 2021 endgültig ein Drittland. Bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 galten zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Was ist nun nach dem Ende der Übergangsphase seit 1. Januar 2021 zu beachten? Welche Regelungen gelten für britische Staatsbürger, die bereits in Deutschland leben oder hierher umziehen werden? Was müssen Sie als Arbeitgeber tun, wenn Sie britische Mitarbeiter haben oder zukünftig britische Staatsangehörige einstellen möchten? Welche Auswirkungen ergeben sich, wenn Sie britische Geschäftspartner haben, die für eine Geschäftsreise oder einen Arbeitsaufenthalt nach Deutschland kommen?
Die IHK Ulm und das Welcome Center Ulm / Oberschwaben haben ein Webinar zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Briten in Deutschland nach dem Brexit am 3. März 2021 angeboten (Referentin: Sumejja Handzo, Associate - Rechtsanwalt, Fragomen Global LLP Germany).
Inhalte
- Briten in Deutschland
- Neueinreise von Briten
  • Geschäftsreisen
  • Arbeitsaufenthalte
  • Entsendung
  • Dienstleistungserbringung britischer Unternehmen
  • Familienangehörige
Informieren Sie sich über die Rechtslage in Deutschland. Nutzen Sie außerdem die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zu stellen.

Technische Hinweise:

Das Web-Seminar führen wir über Microsoft Teams durch.
Was benötigen Sie?
  • PC/Mac
  • Eine gute und stabile Internetverbindung (ggf. LAN-Kabel)
  • Die aktuelle Version Ihres Browsers (Google Chrome, Safari oder Firefox)
  • Lautsprecher/Kopfhörer
Anmeldung:
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über unsere Veranstaltungsdatenbank an. Den Zugangslink zum Seminar erhalten Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn.