Fachkräfteeinwanderung
Vorschläge für eine gelingende Fachkräfteeinwanderung
Die Fachkräftesicherung stellt die Unternehmen im Land zunehmend vor eine schwierige Aufgabe. Um dem wachsenden Fachkräftemangel zu begegnen, ist neben der Nutzung inländischer Potenziale die Beschäftigung oder Ausbildung von Fachkräften aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) eine wichtige Option. Für die Unternehmen bringt sie derzeit große Herausforderungen mit sich. Sie reichen von bürokratischen und teils sehr langwierigen Verfahren über Vorbehalte der Unternehmen gegenüber Qualifikationen und Deutschkenntnissen der Zugewanderten bis hin zu Wohnungssuche und Integrationsaufwand.
- Bilanz zum FEG 2.0 und Verbesserungsvorschläge
- Mehr Mut! 7 Punkte zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
- 14 Punkte für gelingende Fachkräfteeinwanderung und zur Reform des FEG
- Links zum Gesetz bzw. zur Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
- Pressemitteilungen der IHKs in Baden-Württemberg
- Weiterführende Tipps und Infos
Um mehr Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu erreichen, benötigen Unternehmen und ausländische Fachkräfte ein überschaubares, verständliches Regelwerk, das die verschiedenen Einwanderungsmöglichkeiten schnell erkennen lässt. Zudem müssen überzogene Zuwanderungsvoraussetzungen abgesenkt werden. Die IHKs setzen sich im Interesse der Wirtschaft für Verbesserungen ein.
Das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sind beschlossen. Die Regelungen zur Blauen Karte EU und für Fachkräfte mit anerkanntem Hochschul- oder Berufsabschluss gelten seit 18. November 2023. Der Großteil des neuen FEG wird zum 1. März 2024 in Kraft treten, die neue Chancenkarte zum 1. Juni 2024. Details zu den neuen Regelungen finden Sie auf der Website der IHK Region Stuttgart.
Bilanz zum FEG 2.0 und Verbesserungsvorschläge
Die IHKs in Baden-Württemberg ziehen in Ihrem Papier „Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – Das haben wir erreicht!“ Bilanz zu den Neuregelungen der Fachkräfteeinwanderung. Die Aufstellung zeigt, was wir erreicht haben, was dringend noch geändert werden muss und welche Aufgaben in Zukunft noch vor uns liegen, um die Fachkräfteeinwanderung zu einem Erfolgsmodell für die Fachkräftesicherung zu machen.
Die neuen Regelungen zu Fachkräfteeinwanderung eröffnen zwar neue Möglichkeiten für Unternehmen, Fach- und Arbeitskräfte nach Deutschland zu holen, allerdings erhöhen sich Komplexität und Beratungsaufwand erheblich. Bei der Umsetzung setzen sich die IHKs jetzt dafür ein, dass für Unternehmen nicht weitere Hürden aufgebaut werden, sondern dass sie mehr Erleichterungen und Spielräume bei der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland erhalten.
Was wir erreicht haben:
- Entscheidungen über Eignung der Fachkräfte wird mehr in die Hände der Unternehmen gelegt
- Erleichterung von Zweckwechseln im Inland
- Schnellere Niederlassungserlaubnis
- Erleichterungen für die Blaue Karte EU
- Einreise zur Beschäftigung und Arbeitsplatzsuche ohne förmliches Berufsanerkennungsverfahren möglich (Erfahrungssäule, Chancenkarte)
- Einreise zur Beschäftigung und Arbeitsplatzsuche mit AHK-Zertifikaten möglich
- Start des Anerkennungsverfahrens in Deutschland (Anerkennungspartnerschaft)
- Abschaffung der Vorrangprüfung bei der Ausbildung
- Erleichterungen für die Probearbeit und Nebenbeschäftigung
- Mehr Möglichkeiten für Personen ohne Qualifikationsnachweise (Westbalkanregelung, kontingentierte Kurzzeitbeschäftigung)
- Mehr Möglichkeiten für Schülerpraktika
- Umwandlung Ausbildungsduldung in Aufenthaltstitel
- Begleitende Maßnahmen wie Reduzierung der Beteiligung der ABHs im Visumverfahren
- Vorgesehen: Digitalisierung, Ausweitung Sprachkurs- und Vorintegrationsangebote etc.
Was dringend notwendig ist:
- unbürokratische, transparente und digitale Umsetzung der neuen Regelungen durch gut ausgestattete Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
- Prüfungserfordernisse und -befugnisse sollten dringend weiter reduziert werden, um die Verfahren schlanker und schneller zu machen
- Die Möglichkeiten zur Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzsuche müssen einfacher und unbürokratischer werden als mit der Chancenkarte
- Unternehmen sollten von Auskunfts- und Nachweispflichten entlastet werden
- Das beschleunigtes Fachkräfteverfahren muss optimiert und auf mehr Fallgestaltungen ausgeweitet werden
- Für eine erfolgreiche Fachkräfteeinwanderung unabdingbar sind attraktive Rahmenbedingungen vor Ort in Deutschland
Mehr Mut! 7 Punkte zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
In ihrem Papier „Mehr Mut! 7 Punkte zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung – für einfachere, schnellere und digitale Verfahren und weniger Hürden!“ nehmen die IHKs Stellung zu den Entwürfen eines Gesetzes und einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom März 2023 und machen konkrete Verbesserungsvorschläge.
Eine ausführliche Stellungnahme hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) im Rahmen der Verbändeanhörung abgegeben. Dieses Kurzpapier fast wichtige Punkte aus Sicht der baden-württembergischen IHKs zusammen.
14 Punkte für gelingende Fachkräfteeinwanderung und zur Reform des FEG
Im September 2022 haben die 12 IHKs in Baden-Württemberg Impulse für die anstehende Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) mit ihrem Papier „14 Punkte für eine gelingende Fachkräfteeinwanderung und zur Reform des FEG“ gegeben. Hier machen die IHKs Vorschläge für eine bessere Umsetzung der gesetzlichen Regelungen auf Landes- und auf Bundesebene und für deren Weiterentwicklung.
Um die Fachkräfteeinwanderung zu einem schlagkräftigen Instrument der Fachkräftesicherung auszubauen, müsste auf mehreren Ebenen angesetzt werden:
- Schnellere, transparente und weniger bürokratische Verfahren rund um die Fachkräfteeinwanderung und eine bessere Umsetzung der Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) auf Landes- wie auf Bundesebene
- Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen und Ausweitung der Zuwanderungsmöglichkeiten
- Steigerung der Attraktivität und Bekanntheit von Baden-Württemberg bzw. Deutschland als Arbeits- und Lebensort durch zielgerichtete Aktivitäten und (Pilot-)Projekte zur Fachkräfteakquise im Ausland
Die IHKs in Baden-Württemberg nehmen eine aktive Rolle bei der Fachkräftesicherung der Unternehmen – auch aus dem Ausland – ein und möchten mit diesem Papier politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bei der Verbesserung von Prozessen und Regelungen unterstützen. Im engen Kontakt zu ihren Mitgliedsunternehmen, bringen sie dabei die Erfahrungen aus der Unternehmenspraxis ein.
Eine Verbesserung von Einwanderungsgesetzgebung und deren Umsetzung kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn ausländische Fachkräfte hier attraktive Rahmenbedingungen, z. B. hinsichtlich Wohnmöglichkeiten, (digitaler) Infrastruktur, Nahverkehr oder schlanker bürokratischer Verfahren, vorfinden. Unabdingbar sind ebenfalls eine gelebte Willkommenskultur und eine gute Unterstützung der Fachkräfte und ihrer Familien bei der Integration in unsere Arbeitswelt und Gesellschaft, wie sie beispielsweise die Welcome Center, aber auch zahlreiche Unternehmen in ihrem betrieblichen Alltag leisten.
Links zum Gesetz bzw. zur Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
- Infos zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung auf der Website der Bundesregierung
- Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (BGBl. vom 18.08.29023)
- Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderun (BGBl. vom 31.08.2023)
- Infos zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beim BMI
- Infos zur Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beim BMAS
Pressemitteilungen der IHKs in Baden-Württemberg
- Pressemeldung zum Inkrafttreten der ersten Regelungen des FEG am 18.11.2023 (pdf)
- Pressemitteilung zum Bundesratsbeschluss am 07.07.2023 (pdf)
- Pressemitteilung zum Bundestagsbeschluss am 23.06.2023 (pdf)
- Pressemitteilung zur Bundesratssitzung am 11.05.2023 (pdf)
- Pressemitteilung zum Kabinettsentwurf am 29.03.2023 (pdf)
Weiterführende Tipps und Infos
- Unterstützung bei der Fachkräftegewinnung aus dem Ausland erhalten Sie durch das Welcome Center Ulm/Oberschwaben