Bildungsnetzwerk Schule/Wirtschaft
Ehrenamt
Unternehmer als Lehrer
Sie sind Unternehmer aus der Region – gleich welcher Branche und können sich vorstellen, Schülern Rede und Antwort stehen, was es bedeutet, Unternehmer zu sein?
Schüler erfahren auf diese Weise, wie ein Unternehmen funktioniert und wie eine Unternehmensidee, eine Vision vorausschauend und erfolgreich umgesetzt werden kann.
Ziel ist, einen Austausch zwischen Unternehmern und Schülern in Gang zu setzen. Im direkten Gespräch besteht die Möglichkeit, Fragen der Schüler zu klären. Die Schüler werden zu einer aktiven Auseinandersetzung mit den Unternehmern ermutigt.
Der zeitliche Umfang dieses Engagements beträgt ein- bis zweimal jährlich zwei Schulstunden. Einsätze erfolgen nach Ihren Möglichkeiten.
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Werden Sie Jugendbegleiter
Mit dem Einsatz ehrenamtlich tätiger Jugendbegleiter will die Landesregierung die Ganztagsbetreuung an Schulen in Baden-Württemberg erheblich ausweiten. Die IHK Region Ulm unterstützt diese Initiative, weil sie darin die Chance sieht, Schul- und Arbeitswelt noch stärker miteinander zu vernetzen. Jugendbegleiter aus der Wirtschaft können insbesondere dazu beitragen, das Wissen der jungen Menschen über wirtschaftliche Zusammenhänge zu verbessern und ihnen frühzeitig Eindrücke aus der Berufswelt zu vermitteln.
Wer kann Jugendbegleiter sein?
Jugendbegleiter sind Fachleute aus der Wirtschaft – vom Unternehmer über die Geschäftsleitung bis zum Ausbilder und gegebenenfalls sogar Auszubildenden.
Qualifikation
Jugendbegleiter sollen über eine berufliche Grundqualifikation verfügen. Darüber hinaus bietet die IHK Ulm regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für Jugendbegleiter an.
Jugendbegleiter sollen über eine berufliche Grundqualifikation verfügen. Darüber hinaus bietet die IHK Ulm regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für Jugendbegleiter an.
Ihre Aufgaben und Einsatzfelder als Jugendbegleiter
Als Jugendbegleiter werden Sie zur Durchführung und Ergänzung pädagogischer Angebote eingesetzt sowie für Betreuungsangebote an Ganztagesschulen aller Schularten. Ein eigenverantwortlicher Einsatz im Pflichtunterricht erfolgt nicht.
Als Jugendbegleiter werden Sie zur Durchführung und Ergänzung pädagogischer Angebote eingesetzt sowie für Betreuungsangebote an Ganztagesschulen aller Schularten. Ein eigenverantwortlicher Einsatz im Pflichtunterricht erfolgt nicht.
Die Themenbereiche sind inhaltlich nicht vorgegeben. Es bieten sich Themen an aus der Arbeitswelt und dem beruflichen Alltag. Sie können als Arbeitsgemeinschaften, innerhalb kleinerer Projekte oder in anderen Formen durchgeführt werden. Zahlreiche Ansatzpunkte und Beispiele bieten die bisherigen Kooperationen und Partnerschaften zwischen Schulen und Betrieben.
Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit und Zeitrahmen
Der ehrenamtliche Einsatz erfolgt nicht im Pflichtunterricht, jedoch im Rahmen des schulischen Wochenplans und muss deshalb zuverlässig sein. Damit für alle Beteiligten Planungssicherheit herrscht, sollen sich Jugendbegleiter verpflichten, mindestens ein Schulhalbjahr im Umfang von zwei Stunden je Woche an der Schule tätig zu sein. Das Bildungsnetzwerk Schule/Wirtschaft organsiert Jugendbegleiterteams von etwa zwei bis fünf Personen, die sich die wöchentlichen Kurseinheiten aufteilen. Somit ist der zeitliche Aufwand für jeden Jugendbegleiter individuell und langfristig planbar.
Der ehrenamtliche Einsatz erfolgt nicht im Pflichtunterricht, jedoch im Rahmen des schulischen Wochenplans und muss deshalb zuverlässig sein. Damit für alle Beteiligten Planungssicherheit herrscht, sollen sich Jugendbegleiter verpflichten, mindestens ein Schulhalbjahr im Umfang von zwei Stunden je Woche an der Schule tätig zu sein. Das Bildungsnetzwerk Schule/Wirtschaft organsiert Jugendbegleiterteams von etwa zwei bis fünf Personen, die sich die wöchentlichen Kurseinheiten aufteilen. Somit ist der zeitliche Aufwand für jeden Jugendbegleiter individuell und langfristig planbar.
Organisation
Die Verantwortung für den Einsatz der Jugendbegleiter sowie die pädagogische, fachliche und organisatorische Aufsicht obliegt dem Service Point Schule/Wirtschaft der IHK Ulm. Der Service Point erarbeitet zusammen mit den Jugendbegleitern ein für die Einsatzschule entsprechendes Kursangebot. Dabei werden die beruflichen und persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Jugendbegleiter ebenso berücksichtig wie die Bedürfnisse der Schüler vor Ort.
Die Verantwortung für den Einsatz der Jugendbegleiter sowie die pädagogische, fachliche und organisatorische Aufsicht obliegt dem Service Point Schule/Wirtschaft der IHK Ulm. Der Service Point erarbeitet zusammen mit den Jugendbegleitern ein für die Einsatzschule entsprechendes Kursangebot. Dabei werden die beruflichen und persönlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Jugendbegleiter ebenso berücksichtig wie die Bedürfnisse der Schüler vor Ort.
Vergütungspauschale
Als Jugendbegleiter aus der Wirtschaft haben Sie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Schulen erhalten hierzu ein Schulbudget, das die Kommunen aus eigenen Mitteln aufstocken können. Die Auszahlung und Abrechnung übernimmt der kommunale Schulträger.
Als Jugendbegleiter aus der Wirtschaft haben Sie Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Schulen erhalten hierzu ein Schulbudget, das die Kommunen aus eigenen Mitteln aufstocken können. Die Auszahlung und Abrechnung übernimmt der kommunale Schulträger.
Versicherung
Der Jugendbegleiter ist in die Sammelversicherungsverträge eingeschlossen, die der Ministerrat zur Verbesserung des Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte Menschen in Baden-Württemberg beschlossen hat.
Der Jugendbegleiter ist in die Sammelversicherungsverträge eingeschlossen, die der Ministerrat zur Verbesserung des Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutzes für bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierte Menschen in Baden-Württemberg beschlossen hat.
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Juror im Projekt BoriS – Berufswahl-SIEGEL
BoriS macht gute Schulen besser
Für das BoriS– Berufswahl-SIEGEL bewerben sich Schulen, die besonderes Augenmerk darauf legen, ihre Schüler bestmöglich auf die Berufs- und Studienwahl und die Arbeitswelt vorzubereiten. Dazu gehören allgemeinbildende Schulen und berufliche Vollzeitschulen in Baden-Württemberg, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.
Für das BoriS– Berufswahl-SIEGEL bewerben sich Schulen, die besonderes Augenmerk darauf legen, ihre Schüler bestmöglich auf die Berufs- und Studienwahl und die Arbeitswelt vorzubereiten. Dazu gehören allgemeinbildende Schulen und berufliche Vollzeitschulen in Baden-Württemberg, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.
BoriS
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steigert Qualität und Erfolg.
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unterstützt Schulen und ihre externen Partner darin, die Qualität der Berufs- und Studienorientierung weiter zu erhöhen und zu sichern.
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schafft Transparenz und fördert den Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen.
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eröffnet Schulen die Möglichkeit, die besondere Qualität ihrer Leistungen nach außen hin zu dokumentieren.
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gibt Schülern und ihren Eltern die Sicherheit, die richtige Schule für einen erfolgreichen Übergang in den Beruf zu wählen oder gewählt zu haben.
Ihre Aufgaben als Juror/Mitglied der Jury
- Die Jury setzt sich aus drei Personen zusammen: Berater, Lehrer und Vertreter aus der Wirtschaft.
- Die fachkundige Jury bewertet die Bewerbung der Schule anhand von definierten Qualitätskriterien.
- Im Anschluss findet ein Vor-Ort-Audit an der Schule statt, dazu gehören auch Gespräche mit Lehrern und Schülern.
- Bei erfolgreicher Zertifizierung wird die von Ihnen bewertete Schule im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung ausgezeichnet.
Weiterführende Infos zum BoriS ...
Sie haben Interesse als Juror mitzuwirken? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf.