Ausbildung

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Voraussetzungen

Auszubildende, die während der Ausbildung besonders überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, können auf alleinigen Antrag bereits einen Prüfungstermin früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).
Das Berufsbildungsgesetz beschränkt die vorzeitige Zulassung allerdings auf besondere Fälle. Dies ist im Antrag auf vorzeitige Zulassung nachzuweisen:
  1. die Leistungen in der Berufsschule in den Schulfächern, die für die IHK-Abschlussprüfung relevant sind, müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung mindestens mit „Gut” bewertet sein (Note 2,4 und besser),
  2. die im Ausbildungsbetrieb erbrachten Leistungen müssen überdurchschnittlich sein (mindestens mit „Gut” bewertet sein, 81 Punkte und besser) und
  3. die für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen bis zum Zeitpunkt der Prüfung vermittelt sein und deren Beherrschung kann aufgrund der bisherigen Leistungen erwartet werden.
Werden die geforderten Leistungen der Punkte 1. und 2. nicht erreicht, genügt eine kurze Mitteilung an die IHK. Die Prüfungsteilnehmer werden dann wieder, wie im Ausbildungsvertrag geregelt, zum Ende der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung aufgefordert.
Der Antrag hat keine Auswirkung auf die im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Laufzeit, daher kann der Antrag auch vom Auszubildenden allein gestellt werden. Das Ausbildungsverhältnis endet mit der bestandenen Abschlussprüfung.

Antragsformular

Das Formular "Antrag auf vorzeitige Zulassung" kann für die
vorgezogene Sommerabschlussprüfung ab Dezember bis Mitte Januar
vorgezogene Winterabschlussprüfung ab Juni bis Mitte Juli
bei dem entsprechenden Ansprechpartner per E-Mail (bitte immer Namen, Beruf angeben) angefordert werden:
Metallberufe: Kim Hangleiter
Elektroberufe: Michael Berchtenbreiter
sonstige gewerbliche und IT Berufe: Hans-Jörg Schmidt
Hotel- und Gastronomieberufe: Ulrike Kunzmann
Lagerberufe, Automobil- und Speditionskaufleute: Birgit Froescher
kaufmännische Berufe: Anja Buchmaier
Kontaktdaten finden Sie rechts (bzw. unten) unter “Kontakt”.
Dieser Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist bis zu der von der IHK Ulm für die Anmeldung zur Abschlussprüfung bekannt gegebenen Anmeldefrist einzureichen.

Anmeldeschluss

Kaufmännische Berufe Gewerblich-technische Berufe
Sommerprüfung Ende Januar Mitte Februar
Winterprüfung Ende Juli Ende Juli
Über den Antrag entscheidet die IHK Ulm. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Anfragen, die nach dem Anmeldeschluss eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden!

Mindestausbildungszeit

Durch die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung darf die Mindestausbildungszeit nicht unterschritten werden. Für die Mindestausbildungszeiten gelten folgende Regelungen
Regelausbildungszeit Mindestausbildungszeit (einschließlich vorzeitige Zulassung)
42 Monate 24 Monate
36 Monate 18 Monate
24 Monate 12 Monate