Ausbildung
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Voraussetzungen
Auszubildende, die während der Ausbildung besonders überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, können auf alleinigen Antrag bereits einen Prüfungstermin früher zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).
Das Berufsbildungsgesetz beschränkt die vorzeitige Zulassung allerdings auf besondere Fälle. Dies ist im Antrag auf vorzeitige Zulassung nachzuweisen:
Das Berufsbildungsgesetz beschränkt die vorzeitige Zulassung allerdings auf besondere Fälle. Dies ist im Antrag auf vorzeitige Zulassung nachzuweisen:
- die Leistungen in der Berufsschule in den Schulfächern, die für die IHK-Abschlussprüfung relevant sind, müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung mindestens mit „Gut” bewertet sein (Note 2,4 und besser),
- die im Ausbildungsbetrieb erbrachten Leistungen müssen überdurchschnittlich sein (mindestens mit „Gut” bewertet sein, 81 Punkte und besser) und
- die für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen bis zum Zeitpunkt der Prüfung vermittelt sein und deren Beherrschung kann aufgrund der bisherigen Leistungen erwartet werden.
Werden die geforderten Leistungen der Punkte 1. und 2. nicht erreicht, genügt eine kurze Mitteilung an die IHK. Die Prüfungsteilnehmer werden dann wieder, wie im Ausbildungsvertrag geregelt, zum Ende der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung aufgefordert.
Der Antrag hat keine Auswirkung auf die im Berufsausbildungsvertrag vereinbarte Laufzeit, daher kann der Antrag auch vom Auszubildenden allein gestellt werden. Das Ausbildungsverhältnis endet mit der bestandenen Abschlussprüfung.
Antragsformular
Das Formular "Antrag auf vorzeitige Zulassung" kann für die
vorgezogene Sommerabschlussprüfung | ab Dezember bis Mitte Januar |
vorgezogene Winterabschlussprüfung | ab Juni bis Mitte Juli |
bei dem entsprechenden Ansprechpartner per E-Mail (bitte immer Namen, Beruf angeben) angefordert werden:
Metallberufe: | Kim Hangleiter |
Elektroberufe: | Michael Berchtenbreiter |
sonstige gewerbliche und IT Berufe: | Hans-Jörg Schmidt |
Hotel- und Gastronomieberufe: | Ulrike Kunzmann |
Lagerberufe, Automobil- und Speditionskaufleute: | Birgit Froescher |
kaufmännische Berufe: | Anja Buchmaier |
Kontaktdaten finden Sie rechts (bzw. unten) unter “Kontakt”.
Dieser Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist bis zu der von der IHK Ulm für die Anmeldung zur Abschlussprüfung bekannt gegebenen Anmeldefrist einzureichen.
Anmeldeschluss
Kaufmännische Berufe | Gewerblich-technische Berufe | |
Sommerprüfung | Ende Januar | Mitte Februar |
Winterprüfung | Ende Juli | Ende Juli |
Über den Antrag entscheidet die IHK Ulm. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. Anfragen, die nach dem Anmeldeschluss eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden!
Mindestausbildungszeit
Durch die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung darf die Mindestausbildungszeit nicht unterschritten werden. Für die Mindestausbildungszeiten gelten folgende Regelungen
Regelausbildungszeit | Mindestausbildungszeit (einschließlich vorzeitige Zulassung) |
42 Monate | 24 Monate |
36 Monate | 18 Monate |
24 Monate | 12 Monate |