Ausbildung
Industrieelektriker Fachrichtung Geräte und System
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- Herstellen und Inbetriebnehmen von elektronischen Komponenten, Geräten und Systemen nach Kundenanforderungen
- Bearbeiten, Montieren und Verbinden von mechanischen Komponenten und elektrischen Betriebsmitteln
- Prüfen und Analysieren elektrischer Funktionen und Systeme
- Durchführen von Funktions- und Sicherheitsprüfungen an elektrischen Systemen, Komponenten und Geräten
- Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Berücksichtigung der Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
- Dokumentieren der Produktionsdaten
- Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen
Berufliche Tätigkeitsfelder
Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen - Fachrichtung Geräte und Systeme, arbeiten insbesondere in der Produktion der Elektroindustrie und IT-Branche.
Abschlussprüfung
Der Prüfling soll eine komplexe Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet, ausführen;
Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen; die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen; die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Für den Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
1.1 Auftragsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
1.2 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät durchführen und
1.3 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen,
1.4 Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen,
1.5 Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten kann;
2. der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen; nach Abschluss des betrieblichen Auftrags werden die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung des auftragsbezogenen Fachgesprächs zugestellt;
3. die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt fünf Stunden, für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
1.1 Auftragsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
1.2 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät durchführen und
1.3 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen,
1.4 Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen,
1.5 Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten kann;
2. der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen; nach Abschluss des betrieblichen Auftrags werden die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung des auftragsbezogenen Fachgesprächs zugestellt;
3. die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt fünf Stunden, für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.