Ausbildung

Industrieelektriker Fachrichtung Geräte und System

Ausbildungsdauer

2 Jahre

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Herstellen und Inbetriebnehmen von elektronischen Komponenten, Geräten und Systemen nach Kundenanforderungen
  • Bearbeiten, Montieren und Verbinden von mechanischen Komponenten und elektrischen Betriebsmitteln
  • Prüfen und Analysieren elektrischer Funktionen und Systeme
  • Durchführen von Funktions- und Sicherheitsprüfungen an elektrischen Systemen, Komponenten und Geräten
  • Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  • Berücksichtigung der Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
  • Dokumentieren der Produktionsdaten
  • Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen

Berufliche Tätigkeitsfelder

Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen - Fachrichtung Geräte und Systeme, arbeiten insbesondere in der Produktion der Elektroindustrie und IT-Branche.

Abschlussprüfung

Der Prüfling soll eine komplexe Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet, ausführen;
Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen; die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Für den Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
1.1 Auftragsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
1.2 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät durchführen und
1.3 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen,
1.4 Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen,
1.5 Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten kann;
2. der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen; nach Abschluss des betrieblichen Auftrags werden die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung des auftragsbezogenen Fachgesprächs zugestellt;
3. die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt fünf Stunden, für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.