Ausbildung
Industrieelektriker Fachrichtung Betriebstechnik
Ausbildungsdauer
2 Jahre
Tätigkeitsschwerpunkte
- nstallieren von elektrischen Systemen und Anlagen
- Inbetriebnahme und Betrieb von elektrischen Systemen und Anlagen
- Durchführen von Wartungsarbeiten an elektrischen Systemen und Anlagen
- Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel
- Prüfen und Analysieren elektrischer Funktionen und Systeme
- Durchführen von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
- Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Berücksichtigung der Vorgaben des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit
- Dokumentieren der Produktionsdaten und Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen
Berufliche Tätigkeitsfelder
Industrieelektriker/Industrieelektrikerinnen - Fachrichtung Betriebstechnik, arbeiten in unterschiedlichen Produktionsbereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie, der Automobilindustrie, dem Anlagenbau und in Energieversorgungsunternehmen.
Abschlussprüfung
Der Prüfling soll eine komplexe Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet, ausführen;
Die Prüfungszeit beträgt höchstens acht Stunden, wobei die situativen Gesprächsphasen insgesamt höchstens zehn Minuten umfassen sollen; die Aufgabenstellungen sollen einen zeitlichen Umfang von höchstens 90 Minuten haben.
Für den Prüfungsbereich Elektrische Sicherheit bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
1.1 Auftragsabläufe planen und abstimmen, Schaltpläne nutzen, Teilaufgaben festlegen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
1.2 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einem elektrischen Gerät durchführen und
1.3 eine Erst- oder Wiederholungsprüfung an einer elektrischen Anlage durchführen,
1.4 Fehler und Mängel systematisch suchen und feststellen,
1.5 Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte bewerten kann;
2. der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch führen; dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrags die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen; nach Abschluss des betrieblichen Auftrags werden die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung des auftragsbezogenen Fachgesprächs zugestellt;
3. die Prüfungszeit für die Durchführung des betrieblichen Auftrags einschließlich Dokumentation beträgt fünf Stunden, für das auftragsbezogene Fachgespräch höchstens 20 Minuten.