Ausbildung

Fachkraft für Gastronomie

Die Neuordnung der Hotellerie- und Gastronomieberufe und die damit verbundene neue Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung der Fachkräfte für Gastronomie ist am 14. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer der Fachkräfte für Gastronomie beträgt in der Regel 2 Jahre.

Schwerpunkte

Die Ausbildung ist in folgenden Schwerpunkten möglich und hat einen zeitlichen Umfang von 4 Monaten:
  • Restaurantservice
  • Systemgastronomie

Arbeitsgebiet

Fachkräfte in der Gastronomie sind für die Bedienung von Gästen zuständig und zeichnen sich durch ihre serviceorientierte und verkaufsfördernde Arbeitsweise aus. Zu ihren Aufgaben gehört beispielsweise die Annahme von Bestellungen im Restaurant, das Servieren von Essen und Getränken, das Ausschenken von Getränken an der Bar sowie der Verkauf von Speisen an der Theke. Darüber hinaus kümmern sie sich um die dekorative Gestaltung von Tischen passend zum Anlass oder zur Saison und richten Buffets ein. In der Küche sind sie für die Zubereitung einfacher Gerichte, die Garnierung von kalten Platten sowie die Anrichtung des Frühstücksbüfetts verantwortlich.

Branchen/Betriebe

  • Cafés
  • Restaurants
  • Restaurantketten
  • Cateringfirmen
  • Hotels mit Gastronomiebereich

Ausbildungsschwerpunkte

  • Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber
  • Annahme und Einlagerung von Waren
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service
  • Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt
  • Durchführung von Hygienemaßnahmen

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Ergänzend zur Abschlussprüfung findet im 3. Ausbildungshalbjahr eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Wissensstandes statt. Die Ergebnisse der Zwischenprüfung haben dabei keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Abschlussprüfung.
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie ermöglicht eine Fortsetzung der Berufsausbildung zum Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie oder Restaurant- und Veranstaltungsgastronomie.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule für die Fachkräfte für Gastronomie ist die Claude-Dornier-Schule in Tettnang.