Ausbildung

Baugeräteführer

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer der Baugeräteführer/-innen beträgt in der Regel 3 Jahre.

Arbeitsgebiet

Baugeräteführer und Baugeräteführerinnen arbeiten mit Baugeräten auf Baustellen im Hoch- und Tiefbau sowie Straßen- und Spezialtiefbau. Das Arbeitsgebiet umfasst das Führen und Warten von Baugeräten. Sie halten diese auf der Baustelle und in Werkstätten betriebsbereit und führen einfache Reparaturen durch.

Branchen/Betriebe

Baugeräteführer/innen finden Beschäftigung
  • in Betrieben des Hoch- und Tiefbaus
  • in Betrieben des Straßen- und Spezialtiefbaus
  • in Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus

Ausbildungsschwerpunkte

Baugeräteführer und Baugeräteführerinnen sind in der Lage, die Arbeit in dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet anhand von technischen Unterlagen und aufgrund von Anweisungen selbständig durchzuführen. Sie berücksichtigen dabei wirtschaftliche und ökologische Belange und bewerten das Arbeitsergebnis auf der Grundlage der Qualitätssicherung. Dabei kommen folgende mit der Berufsausbildung erworbenen Qualifikationen zur Anwendung:
  • Arbeitsplanung
  • Einrichten und Sichern von Baustellen, Auf- und Abbau von Arbeits- und Schutzgerüsten
  • Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen
  • Arbeiten in der Bautechnik
  • Handhaben von Vermessungsgeräten
  • Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen
  • Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten
  • Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten
  • Warten von Baugeräten nach Betriebsvorschriften
  • Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten
  • Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen an Baugeräten

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Ergänzend zur Abschlussprüfung findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Wissensstandes statt.

Berufsschule

Die zuständige Berufsschule für die Baugeräteführer/-innen ist die Gewerbliche Schule Schorndorf.