Ausbildung
Aktualisierte Ausbildungsordnung
Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen arbeiten in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Fluggesellschaften, in Herstellungs- und Instandhaltungsbetrieben, bei der Bundeswehr und in Flugschulen. Die Änderungen der Ausbildungsordnungen und die darauf abgestimmten, von der Kultusministerkonferenz (KMK) für den schulischen Teil der dualen Ausbildung modifizierten Rahmenlehrpläne aktualisieren die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 2013.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat gemeinsam mit den zuständigen Bundesministerien sowie den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis im Auftrag der Bundesregierung die Ausbildungsordnungen an veränderte EU-Anforderungen angepasst (Durchführungsverordnung (EU) 2023/989). Die Änderungen treten zum 1. August 2024 in Kraft. Nähere Informationen, sowie die Ausbildungsordnung finden Sie rechts unter weitere Informationen.
Berufsbild Fluggeräteelektroniker/-in
Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerinnen arbeiten in der Herstellung oder in der Instandhaltung von Luftfahrzeugen bei Flugzeugherstellern, Ausrüstern, Fluggesellschaften und der Bundeswehr. Arbeitsbereich ist die gesamte Fluggerätelektronik vom einmotorigen Flugzeug über Hubschrauber, Linienmaschinen, Großraumtransporter bis zum Militärjet.
Fluggerätelektroniker/ Fluggerätelektronikerinnen arbeiten selbständig und im Team, kooperieren mit anderen Fachbereichen, verlegen und verbinden Steuer-, Signal- und Datenleitungen, bauen elektrische und elektronische Baugruppen zusammen, montieren und installieren Geräte und Anlagen der Luftfahrttechnik, prüfen und messen elektrische und elektronische Baugruppen und Geräte, stellen sie ein und wechseln sie aus, nehmen elektrische und elektronische Baugruppen, Geräte und Anlagen der Luftfahrttechnik in Betrieb, analysieren systematisch Fehler in der Mess- Steuer- und Regelungstechnik sowie in der elektrischen Antriebs- und Übertragungstechnik, nehmen Software zum Steuern und Regeln von Fluggerätkomponenten in Betrieb.
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr, Sommer oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Frühjahr, Sommer oder Wintertermin).
Berufsbild Fluggerätmechaniker/-in
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerinnen sind in der Herstellung, Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Fluggeräten und deren Antriebsvorrichtungen bei Flugzeugherstellern, Ausrüstern, Fluggesellschaften sowie der Bundeswehr tätig. Darüber hinaus haben sie eine wichtige Funktion für die Sicherheit im Luftverkehr.
Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerinnen werden eingesetzt in der Teileproduktion, der Montage, auf Prüfständen, in der Entwicklung, der Erprobung sowie der Instandhaltung/ Wartung von flugtechnischen Geräten.
Die Ausbildung erfolgt in einer der drei Fachrichtungen: Triebwerkstechnik, Instandhaltungstechnik oder Fertigungstechnik
Ausbildungsdauer
3,5 Jahre
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als „gestreckte Abschlussprüfung” (GAP). Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll am Ende des zweiten Ausbildungshalbjahr stattfinden (je nach Ausbildungsdauer Frühjahr, Sommer oder Wintertermin); am Ende der Ausbildungszeit findet die Abschlussprüfung Teil 2 statt (je nach Ausbildungszeitende Frühjahr, Sommer oder Wintertermin).