Ehrenamtliche Schlichter und Richter
Beim Thema Streitschlichtung greift die IHK ebenfalls auf Fachleute aus den Unternehmen zurück, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Schlichter eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Um Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten außergerichtlich zu klären, können Unternehmer eine bei der IHK ansässige Einigungsstelle anrufen. Ebenso können rechtliche Streitigkeiten zwischen Ausbildungsunternehmen und Auszubildenden vor einem Schlichtungsausschuss bei der IHK vorgebracht werden. Die Schlichtungsverfahren sind ein Beispiel dafür, wie durch freiwilliges Engagement von erfahrenen Fachleuten eine für alle Parteien tragbare Lösung rechtlicher Streitigkeiten erreicht werden kann, ohne die Gerichte damit zu belasten.
Doch auch bei Gericht spielt das ehrenamtliche Engagement von Unternehmern eine Rolle. Für Streitigkeiten zwischen Kaufleuten gibt es bei den Landgerichten besondere Kammern für Handelssachen. Dort wirken neben Berufsrichtern auch Unternehmer als ehrenamtliche Handelsrichter mit. Die IHK schlägt dem Land geeignete Persönlichkeiten zur Berufung vor.
Bei Finanzgerichten wirken ehrenamtliche Finanzrichter mit, die von der IHK vorgeschlagen werden. So soll der Sachverstand der Unternehmer mit der Erfahrung der Berufsrichter kombiniert werden.