Datenschutzerklärung
2. Welche Daten werden übermittelt?
Grundsätzlich erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zu Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese die Vertraulichkeit und unsere datenschutzrechtlichen Weisungen (zum Beispiel in Form einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung oder einer Vertraulichkeitsvereinbarung) wahren. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Durchführung und Organisation von IHK-Wahlen und Gremienarbeit, Druck und Versand des IHK-Magazins, und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung, Websiten-Design, Cloud-Lösungen, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Newsletter-Agentur. Im Zusammenhang mit Schlichtungsverfahren werden Daten an die vom Antragssteller bezeichnete Gegenpartei, den oder die Schlichter, sowie an die an der Schlichtung Beteiligten und ggf. deren Bevollmächtigte übermittelt.
Hinsichtlich der Übermittlung von Daten ist zudem zu unterscheiden zwischen der Weitergabe an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen:
a) Öffentliche Stellen
Zur Wahrung berechtigter Interessen von Dritten, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit sind wir gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten auf schriftliche Aufforderung an befugte Stelle zu übermitteln. Ferner werden gegebenenfalls Daten von uns an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung unserer Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (Landesdatenschutzgesetz) besteht. Öffentliche Stellen, die von uns Daten erhalten, können unter anderem sein:
- Jobcentren oder Arbeitsämter/Arbeitsagenturen
- Landeskreditbank
- Projektstellen in Ministerien
- Landratsämter der Region
- Deutsche Rentenversicherung
- Kraftfahrt-Bundesamt
In bestimmten Fällen müssen Daten, an die Stelle/n, die in den Förderanträgen angegeben sind, übermittelt werden, damit entsprechend belegt werden kann, ob die Teilnehmer von Förderprojekten auch anwesend waren bzw. ob Sie die Förderkriterien erfüllen. Erst dann wird gemäß des jeweiligen Förderprogramms bzw. der Kriterien der einzelnen externen Stellen der Fördermittelzuschuss bewilligt.
b) Nicht-öffentliche Stellen
Hinsichtlich der Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen gilt folgendes: Die IHK ist berechtigt, die Daten aus der Gewerbeanzeige, wie insbesondere Kommunikationsdaten und Angaben zum Betrieb, wie Wirtschaftszweig und Betriebsgrößen, zur Anbahnung von Geschäftskontakten und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken an Dritte (z.B. Unternehmen) weiterzugeben, sofern Sie keinen Widerspruch dagegen eingelegt haben. Hierzu verweisen wir auf § 9 Abs.5 IHKG, der dies ausdrücklich regelt. Der Empfänger der Daten wird darauf verpflichtet, die Daten nur für den Zweck zu verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt werden ( § 9 Abs. 5 IHK-Gesetz).
Sie können der Übermittlung Ihrer Daten zur Förderung von Geschäftsabschlüssen oder anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Sie können diesen Widerspruch gegenüber der IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart, schriftlich oder per E-Mail an fida@stuttgart.ihk.de, elektronisch erklären.
c) Videokonferenzen- und Veranstaltungen, virtuelle Sitzungen, Desk-Sharing
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
- Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nur statt, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben.
- sofern die betroffene Person ihre Kamera und das Mikrofon aktiviert hat erfolgt eine Datenübermittlung an alle anderen Teilnehmer.
- mit der Organisation und Durchführung von Videokonferenzen und -veranstaltungen,Webinars, Meetings, Sitzung oder einer Konferenz betrauten Dienstleister und deren Subunternehmer.
- Mit der Durchführung der Videokonferenz und -veranstaltungen,Webinars, Meetings, Sitzung oder einer Konferenzder Webinare oder Desk-Sharing betraute Abteilungen.
d) Übermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung von Daten der IHK-Mitglieder findet grundsätzlich nicht statt. Nur bei Vorliegen einer Rechtsgrundlage, oder Einwilligung dazu werden Daten zum Beispiel an Auslandshandelskammern übermittelt.
Der Kommunikationsdienst „Teams“ wird von Microsoft Ireland Operations Limited, One Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18 D18 P521, Ireland zur Verfügung gestellt; die Daten werden in der EU/EWR verarbeitet. Im Fall der Übertragung der Daten in die USA wird die Datenübermittlung auf das Vorliegen von Standardvertragsklauseln gestützt.