Informationen für die Praxis, Stand: November 2023
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-in, Abschlussprüfung Teil 1 und 2
Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-in lautet die Bezeichnung für den 2023 neugeordneten Ausbildungsberuf, der den 2012 verordneten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik ersetzt.
Im Zuge der Neuordnung der Berufsausbildung trat am 01.08.2023 die neue Verordnung in Kraft. Gleichzeitig lief die Ausbildungsverordnung für den Beruf Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik aus dem Jahr 2012 aus. Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse werden nach den Vorschriften der Alt-Verordnung zu Ende geführt.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
Der Beruf gliedert sich in sieben Fachrichtungen:
- Formteile
- Halbzeuge
- Mehrschichtkautschukteile
- Compound- und Masterbatchherstellung
- Bauteile
- Faserverbundtechnologie
- Kunststofffenster
Die Abschlussprüfung Teil 2 bietet die PAL in sechs Fachrichtungen an. Nur die Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung wird von der PAL nicht angeboten.
Mit der Neuordnung sind Inhalte der geänderten Standardberufsbildpositionen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit vertieft worden. Im Wesentlichen sind die Inhalte von Alt- und Neuverordnung identisch, sodass auch die Prüfungsbereiche und deren Inhalte weiter Bestand haben. Neu hinzugekommen sind die Zusatzqualifikationen Prozessintegration und Additive Fertigungsverfahren.
Wir haben für die Abschlussprüfung Teil 1 und zusätzlich für jede Fachrichtung für die Abschlussprüfung Teil 2 unsere Informationen für die Praxis erstellt.
Mehr erfahren Sie in unseren ausführlichen Artikeln:
Abschlussprüfung Teil 2: