Abschlussprüfung Teil 1 ab Frühjahr 2023
Brauer und Mälzer/ Brauerin und Mälzerin, Abschlussprüfung Teil 1
1. Allgemeines
Der neugeordnete Ausbildungsberuf Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin vom 4. Juni 2021 trat am 1. August 2021 in Kraft. Gleichzeitig trat die Verordnung über die Berufsbildung zum Brauer und Mälzer/zur Brauerin und Mälzerin vom 22. Februar 2007 außer Kraft; die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse werden nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt.
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Die PAL bietet erstmals eine Abschlussprüfung Teil 1 nach neuer Verordnung im Frühjahr 2023 an. Die Abschlussprüfung Teil 2 bietet die PAL ab Winter 2023/24 an.
Nach Alt-Verordnung wurde die Zwischenprüfung letztmalig im Herbst 2022/23 und die Abschlussprüfung im Winter 2023/24 von der PAL angeboten.
2. Leitfaden
Die PAL bietet seit Herbst 2022 einen Leitfaden inklusive einer kompletten Musterprüfung der Abschlussprüfung Teil 1 an. Dieser kann über einschlägige Lehrmittelhersteller erworben werden.
3. Gestreckte Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 25 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 75 Prozent gewichtet.
4. Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt.
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten drei Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten drei Ausbildungshalbjahre genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
Der Prüfungsbereich „Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz” besteht aus zwei Arbeitsproben und schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben.
Die Prüfungszeit der Arbeitsprobe zur Wasseraufbereitung beträgt 30 Minuten, die der Arbeitsprobe zur Malzherstellung beträgt 60 Minuten. Während jeder der beiden Arbeitsproben wird ein situatives Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben beträgt 90 Minuten.
Die Prüfungszeit der Arbeitsprobe zur Wasseraufbereitung beträgt 30 Minuten, die der Arbeitsprobe zur Malzherstellung beträgt 60 Minuten. Während jeder der beiden Arbeitsproben wird ein situatives Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben beträgt 90 Minuten.
Gliederung der Abschlussprüfung Teil 1:
Abschlussprüfung Teil 1
Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz
Vorgabezeit: insgesamt 180 min
Gewichtung: 25 % vom Gesamtergebnis (Teil 1 + Teil 2)
Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz
Vorgabezeit: insgesamt 180 min
Gewichtung: 25 % vom Gesamtergebnis (Teil 1 + Teil 2)
Praktische Aufgabenstellungen
Vorgabezeit: insgesamt 90 min
Gewichtung: 12,5 %
Gewichtung: 12,5 %
Arbeitsprobe Wasseraufbereitung
Vorgabezeit: 30 min
inkl. höchstens 10 min situatives Fachgespräch
Gewichtung: 40 %
inkl. höchstens 10 min situatives Fachgespräch
Gewichtung: 40 %
- Planung – Durchführung – Qualitätsmanagement
Gewichtung: 75 % - Situatives Fachgespräch
Gewichtung: 25 %
Arbeitsprobe Malzherstellung
Vorgabezeit: 60 min
inkl. höchstens 10 min situatives Fachgespräch
Gewichtung: 60 %
inkl. höchstens 10 min situatives Fachgespräch
Gewichtung: 60 %
- Planung – Durchführung – Qualitätsmanagement
Gewichtung: 83,3 % - Situatives Fachgespräch
Gewichtung: 16,7 %
Schriftliche Aufgabenstellungen
Vorgabezeit: 90 min
Gewichtung: 12,5 %
Gewichtung: 12,5 %
- 25 gebundene Aufgaben
Gewichtung: 50 % - 10 ungebundene Aufgaben
Gewichtung: 50 %
Für den Prüfungsbereich „Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz” bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
- für die Herstellungsprozesse benötigtes Wasser aufzuarbeiten, Wasseranalysen durchzuführen und mit anfallendem Abwasser umgehen zu können,
- Verfahrensschritte für die Malzherstellung und deren technische Umsetzung darzustellen,
- Getreide auszuwählen, zu kontrollieren, zu lagern und einzusetzen,
- Getreide- und Malzanalysen durchzuführen,
- Produktionsabläufe zu kontrollieren und zu dokumentieren,
- Parameter mit Einfluss auf die Malzherstellung zu ermitteln und zu bewerten,
- Produktionsanlagen zu reinigen und zu desinfizieren,
- Arbeitsmittel festzulegen und technische Unterlagen sowie Informations- und Kommunikationssysteme zu nutzen,
- Fachbezogene Berechnungen durchzuführen und
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Hygiene und zum Umweltschutz durchzuführen.
4.1 Schriftliche Aufgabenstellungen
Die Prüfungszeit für das Lösen der schriftlichen Aufgabenstellungen beträgt 90 Minuten. Innerhalb dieser Zeit sind vom Prüfling 25 gebundene und 10 ungebundene Aufgaben zu bearbeiten (keine Aufgaben abwählbar).
Die schriftlichen Aufgabenstellungen haben eine Gewichtung von 12,5 % am Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung.
4.2 Praktische Aufgabenstellungen
In den praktischen Aufgabenstellungen der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen: eine zur Wasseraufbereitung und eine zur Malzherstellung. Beide Arbeitsproben sind mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Während jeder der beiden Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit beträgt für die Durchführung der Arbeitsprobe zur Wasseraufbereitung 30 Minuten und für die Durchführung der Arbeitsprobe zur Malzherstellung 60 Minuten. Innerhalb dieser Zeiten dauern die situativen Fachgespräche jeweils höchstens 10 Minuten.
Die praktischen Aufgabenstellungen haben eine Gewichtung von 12,5 % am Gesamtergebnis der gestreckten Abschlussprüfung.
Die PAL bietet zu diesen praktischen Aufgabenstellungen Hinweise für die Kammer/Richtlinien für den Prüfungsausschuss (sind im Heft „Hinweise für die Prüfung” zusammengefasst) und Bewertungsbogen an. Die konkreten Aufgabenstellungen werden vor Ort vom jeweiligen Prüfungsausschuss erarbeitet.
4.3 Bewertung
Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen erfolgt sowohl in den praktischen als auch in den schriftlichen Aufgabenstellungen nach den Punkteschlüsseln:
Objektiv bewertbar 10 oder 0 Punkte
Subjektiv bewertbar 10 bis 0 Punkte
(10-9-8-7-6-5-4-3-2-1-0 Punkte)
Objektiv bewertbar 10 oder 0 Punkte
Subjektiv bewertbar 10 bis 0 Punkte
(10-9-8-7-6-5-4-3-2-1-0 Punkte)
5. Abschlussprüfung Teil 2
Unsere Information für die Praxis ist bereits veröffentlicht. Erfahren SIe mehr dazu in unserem Artikel:
Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin neu geordnet, Abschlussprüfung Teil 2
Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin neu geordnet, Abschlussprüfung Teil 2