Recht und Steuern
Insolvenzrecht und Unternehmenskrisen
Bei Unternehmen in der Krise stellt sich die Frage, wann ein Insolvenzgrund vorliegt und welche besonderen Pflichten dann die Verantwortlichen treffen. Doch auch für Gläubiger insolventer Unternehmen gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Vor der Krise eines Unternehmens können Gläubiger noch Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung durchführen. Hierzu finden Sie Informationen in unserer Rubrik "Zwangsvollstreckung" (s. nebenstehender Link). Im Insolvenzverfahren ist dies wegen des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung nicht mehr möglich.