Übersicht

Wertgrenzen und Schwellenwerte

Das Vergaberecht sieht für die Durchführung der Auftragsvergabe mehrere Verfahrensarten vor, je nach Wert des Auftrages. Die Wertgrenzen und Schwellenwerte haben wir hier für Sie zusammengestellt. Die Werte sind Nettobeträge in EUR.
Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungsverfahren
Schwellenwerte gelten seit dem 01.01.2024
Klassische öffentliche
Aufträge
Sektoren-aufträge
Oberste und obere Bundesbehörden
Konzessionsgeber
Lieferauftrag
221.000
431.000
143.000
5.538.000
Dienstleistungs-
auftrag
221.000
431.000
143.000
5.538.000
Dienstleistungsaufträge,
die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen
750.000
1.000.000
750.000
1.000.000
Bauauftrag
5.538.000
5.538.000
5.538.000
5.538.000
Wertgrenzen in Baden-Württemberg für Beschaffungen der Landesbehörden
Geänderte Wertgrenzen gelten seit dem 01.10.2024, befristet bis zum 31.12.2026!
Liefer-und Dienstleistungsauftrag
Rechtsgrundlagen:
  • § 55 LHO
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO (VV-LHO)
  • VWV Beschaffung
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 221.000 Euro
  • Verhandlungsvergabe bis 221.000 Euro
  • Direktauftrag bis 100.000 Euro

Bauauftrag
Rechtsgrundlagen:
  • § 55 LHO
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO (VV-LHO)
  • Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) Abschnitt 1
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Ausbaugewerke (ohne Energie- und Gebäudetechnik-, Landschaftsbau, Straßenausstattung) bis 50.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für Tief-, Verkehrswege-und Ingenieurbau bis 150.000 Euro
  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für übrige Gewerke bis 100.000 Euro
  • Freihändige Vergabe bis 50.000 Euro
  • Direktauftrag bis 3.000 Euro
Wertgrenzen in Baden-Württemberg für Beschaffungen der Kommunen
Geänderte Wertgrenzen gelten seit dem 01.06.2024, befristet bis zum 31.12.2026!
Liefer-und Dienstleistungsauftrag

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 221.000 Euro
  • Verhandlungsvergaben bis 100.000 Euro
  • Direktaufträge bis 10.000 Euro
Bauauftrag

  • Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 1.000.000 Euro
  • Freihändige Vergabe bis 100.000 Euro
  • Direktauftrag bis 10.000 Euro