Übersicht
Wertgrenzen und Schwellenwerte
Das Vergaberecht sieht für die Durchführung der Auftragsvergabe mehrere Verfahrensarten vor, je nach Wert des Auftrages. Die Wertgrenzen und Schwellenwerte haben wir hier für Sie zusammengestellt. Die Werte sind Nettobeträge in EUR.
Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungsverfahren
Schwellenwerte gelten seit dem 01.01.2024
Klassische öffentliche
Aufträge |
Sektoren-aufträge
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Oberste und obere Bundesbehörden
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Konzessionsgeber
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Lieferauftrag
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221.000
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431.000
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143.000
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5.538.000
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Dienstleistungs-
auftrag
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221.000
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431.000
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143.000
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5.538.000
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Dienstleistungsaufträge,
die soziale und andere besondere Dienstleistungen betreffen |
750.000
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1.000.000
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750.000
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1.000.000
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Bauauftrag
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5.538.000
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5.538.000
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5.538.000
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5.538.000
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Wertgrenzen in Baden-Württemberg für Beschaffungen der Landesbehörden
Geänderte Wertgrenzen gelten seit dem 01.10.2024, befristet bis zum 31.12.2026!
Liefer-und Dienstleistungsauftrag
Rechtsgrundlagen:
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Bauauftrag
Rechtsgrundlagen:
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Wertgrenzen in Baden-Württemberg für Beschaffungen der Kommunen
Geänderte Wertgrenzen gelten seit dem 01.06.2024, befristet bis zum 31.12.2026!
Liefer-und Dienstleistungsauftrag
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Bauauftrag
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