IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Öffentliche Ausschreibungen
IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg: Unterstützung bei öffentlichen Ausschreibungen
Die bei der IHK Region Stuttgart angesiedelte IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg ist die zentrale Serviceeinrichtung der Industrie- und Handelskammern im Bundesland Baden-Württemberg für Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand ins Geschäft kommen wollen. Sie bietet Praxistipps von A wie Ausschreibung bis Z wie Zuschlag sowie Veranstaltungen zum Vergaberecht mit erfahrenen Praktikern.
Darüber hinaus berät sie öffentliche Auftraggeber im Land praxisnah rund um alle Fragen öffentlicher Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich und unterstützt dabei, geeignete Bieterunternehmen zu finden.
Dazu führt die IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg als Serviceleistung eine ständig aktualisierte Bieterdatenbank, in die sich Unternehmen aller Branchen- und Größenklassen mit Sitz in Baden-Württemberg, die sich regelmäßig an Ausschreibungen auf der Grundlage der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) beteiligen, kostenfrei aufnehmen lassen können. Gelistet sind neben IHK-Mitgliedsunternehmen auch Mischbetriebe, Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige. Bitten Beschaffungsstellen (aus Baden-Württemberg oder aus anderen Bundesländern) im Rahmen von Markterkundungen um die Benennung geeigneter Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich, greift das kompetente Team der IHK-Auftragsberatungsstelle im Rahmen seiner - ebenfalls kostenfreien - Recherche in erster Linie auf die Eintragungen in dieser Datenbank zurück. Der besondere Vorteil einer Suche in der Bieterdatenbank liegt darin, dass dort das Angebotsportfolio der Unternehmen umfassend beschrieben und mit Hilfe von CPV-Codes hinterlegt ist. Deshalb ist die Bieterdatenbank genau das richtige Instrument bei Lieferungen und Dienstleistungen, an die besondere Anforderungen gestellt werden.
Die IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg ist zudem Eintragungsstelle für die Eintragung von Unternehmen in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ). Eine Eintragung im AVPQ bedeutet, dass die Eignung zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich nachgewiesen wurde. Einmal ins AVPQ aufgenommen, sparen sich die Unternehmen die zeitaufwendige Zusammenstellung der Eignungsnachweise und unternehmensbezogenen Angaben bei jeder einzelnen Ausschreibung für jeweils ein Jahr. Öffentliche Auftraggeber können im Gegenzug direkt auf die hinterlegten Nachweise und online eingetragenen Angaben mit Hilfe eines vom Unternehmen vorab übermittelten Zugangscodes online zugreifen. Bei jeder Angebotsabgabe für den Unter- oder Oberschwellenbereich wird lediglich eine Kopie des Zertifikates oder die zugehörige Zertifikatsnummer sowie der Zugangscode vom Unternehmen eingereicht. Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür berechtigte Gründe vorliegen. In der baden-württembergischen Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung) wird explizit darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis oder über eine Zertifizierung im Sinne des § 48 Absatz 8 VgV beziehungsweise § 35 Absatz 6 UVgO erbracht werden kann.