Zeit und Ressourcen sparen – Präqualifizierung für öffentliche Ausschreibungen

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Sparen Sie sich durch die Präqualifizierung im Amtlichen Verzeichnis AVPQ Zeit, wenn Sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. Hier vereinfacht sich für Sie die Eignungsprüfung.
Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem kurzen Video.
 
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Das sind Ihre fünf Vorteile

Weniger Aufwand

Einmal im Amtlichen Verzeichnis aufgenommen, sparen Sie sich die Zusammenstellung der Eignungsnachweise bei jeder Ausschreibung im Liefer- und Dienstleistungsbereich

Zeit- und Kostenersparnis

Reichen Sie bei jeder Angebotsabgabe die Kopie des Zertifikates oder die Zertifikatsnummer und den Zugangscode ein. Dann kann der öffentliche Auftraggeber direkt auf Ihre Nachweise und online eingetragenen Angaben zugreifen. Bei jeder Angebotsabgabe wird lediglich eine Kopie des Zertifikates oder die zugehörige Zertifikatsnummer eingereicht. Dies ermöglicht dem öffentlichen Auftraggeber den Zugriff auf die im amtlichen Verzeichnis hinterlegten Nachweise.

Höhere Rechtssicherheit

Der öffentliche Auftraggeber darf die Eignung des eingetragenen Unternehmens nur anzweifeln, wenn ihm dafür berechtigte Gründe vorliegen.

Begrenztes Risiko

Das Risiko wird reduziert bei einem Ausschreibungsverfahren aufgrund nicht mehr aktueller oder unvollständiger unternehmensbezogener Nachweise ausgeschlossen zu werden.

Synchronität zur EEE

Die Nachweise entsprechen den Anforderungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wie hoch sind die Kosten? Präqualifizierung und Eintragung in das amtliche Verzeichnis gelten für ein Jahr. Die Kosten dafür betragen 160 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) und 63,03 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) Eintragungsgebühren. Siehe auch Gebührenordnung der IHK Region Stuttgart.
Das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen ist eine Online-Datenbank. Der öffentliche Teil umfasst die Grunddaten des Unternehmens. Die einzelnen Nachweise der Unternehmen sind nur nach Eingabe der entsprechenden Zugangscodes für die öffentlichen Auftraggeber sichtbar.
Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und Sie erhalten dann das Zertifikat.

So funktioniert die Antragsstellung

Es lohnt sich, füllen Sie gleich die Unterlagen aus oder rufen Sie uns an unter 0711-2005-1116. Wir beraten Sie gerne.

Präqualifizierung von Nachunternehmen aus der Kurier-, Express-, Paketdienstbranche

Durch eine Präqualifikation von Nachunternehmern gem. § 28e Abs. 3g SGB IV werden auch die Voraussetzungen für die Befreiung von der Nachunternehmerhaftung für Versäumnisse bei der Zahlung von Sozialgaben im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) erfüllt.
Im Vorfeld der Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) prüfen die Auftragsberatungsstellen in den Bundesländern die Zuverlässigkeit von Unternehmen. Eine darauffolgende Eintragung in das AVPQ führt zur Befreiung des Hauptauftragnehmers von der Nachunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3g SGB IV. Wegen des hoheitlichen Status des AVPQ bedarf es dazu keiner zusätzlichen Akkreditierung der Auftragsberatungsstellen.
Alternativ können sich Nachunternehmer auch von einem akkredierten Anbieter zertifizieren lassen. Am Markt gibt es solche akkredierten Anbieter, die eine entsprechende Präqualifizierung vornehmen und damit ebenfalls eine Befreiung von der Nachunternehmerhaftung gewährleisten können.
Rechtlicher Hintergrund: Seit Änderung der Vergabeverordnung (VgV) im April 2016 führen die Industrie- und Handelskammern ein amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe. Damit wurde die Präqualifizierung auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt.