Außenhandelsstatistik

Länderverzeichnis für den Außenhandel

Das Länderverzeichnis listet die jeweils aktuellen Ländercodes auf. Diese Codes benötigen Sie, um Außenhandelsdokumente korrekt auszufüllen.
Das Länderverzeichnis für die Außenhandels­statistik wurde 2021 aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit) und des damit verbundenen Sonderstatus von Nordirland sowie Umbenennungen einzelner Länder zum an mehreren Stellen geändert; das Länderverzeichnis 2023 ist inhaltsgleich mit dem Länderverzeichnissen 2021-2022.

Was hat sich seit dem 1. Januar 2021 durch den Brexit geändert?

Seit 1. Januar 2021 besteht – unabhängig vom Freihandelsabkommen – eine normale Zollgrenze zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und der Europäischen Union. Das bedeutet für Exporteure und Importeure
  • Zollformalitäten und
  • Beachtung des Zollrechts
Die praktischen Auswirkungen des Brexits für den Warenverkehr haben wir in den häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Warenverkehr zwischen der EU und dem VK zusammengestellt.
Mit der Ausfuhranmeldung erhält das Statistische Bundesamt Informationen zur Außenhandelsstatistik von den Zollbehörden. Seit 1. Januar 2021 sind auch für den Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) Ausfuhranmeldungen Pflicht. Die hierin gemeldeten Daten fließen in die Außenhandelsstatistik ein.
Ausgenommen ist der Warenverkehr mit Nordirland, obwohl auch Nordirland als Teil des Vereinigten Königreiches nicht mehr zur EU gehört. Nach dem sogenannten Nordirland-Protokoll des britischen Austrittsvertrags wird Nordirland bis auf weiteres so behandelt, als gehöre es noch zum europäischen Binnenmarkt. Entsprechend ist der Warenverkehr zwischen Deutschland und Nordirland weiterhin über die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) anzumelden und es ist ab Berichtsmonat Januar 2021 der neue Ländercode „XI “ (bei der Angabe des Bestimmungs- bzw. Versendungsmitgliedstaates) zu verwenden. Dieser ist ab dem 1. Januar 2021 Bestandteil des Länderverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik.
Der Ländercode „GB“ (Vereinigtes Königreich) bleibt erhalten und bezieht sich je nach Kontext entweder auf das gesamte Gebiet des Vereinigten Königreichs (beispielsweise bei der Angabe des Ursprungslandes im Rahmen von INTRASTAT-Meldungen) oder auf das Gebiet des Vereinigten Königreichs ohne Nordirland.
Der Ländercode „XU“ (Vereinigtes Königreich ohne Nordirland) ist nicht zu verwenden.