Anleitung zum Ausfüllen
Merkblatt zu Zollanmeldungen 2025
Zollanmeldungen sind über das elektronische Zollsystem ATLAS zu erstellen. Das Merkblatt zu Zollanmeldungen gibt verbindlich vor, wie Zollanmeldungen zu erstellen sind und welche Datenfelder für welches Verfahren vorgeschrieben sind.
Merkblatt zu Zollanmeldungen 2025
Jedes Jahr veröffentlicht der deutsche Zoll auf seiner Website das aktuelle Merkblatt:
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2025 (MZSW)
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2025 (MZSW)
Was ist neu?
Erstmals in diesem Jahr hat der Zoll auf seiner Website einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen gegenüber der Ausgabe vom Vorjahr publiziert.
Im Merkblatt selbst sind alle Änderungen gegenüber der Ausgabe 2024 durch kursive Schrift erkennbar. Das Merkblatt 2025 enthält unter anderem
- Informationen zu den neuen Regelungen des Betriebskontinuitätsverfahrens (Ausfallverfahrens)
- Klarstellungen einzelner Datenanforderungen beispielsweise zum Feld Vertreter Sicherheit und Ursprung.
Weitere Hilfen zum Erstellen von Zollanmeldungen
- Der Zoll stellt im Internet die Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS bereit.
- Wer über keine Anbindung zu ATLAS verfügt, kann die kostenlose Schnittstelle des Zolls, die Internetzollanmeldung nutzen. Auf der Website des Zolls finden Sie Informationen und den Zugang zu den Internetzollanmeldungen, unter anderem der IAA Plus (Internetausfuhranmeldung Plus).
- Alternativ können Unternehmen auch einen Zollagenten oder eine Spedition beauftragen, ihre Sendungen beim Zoll anzumelden.