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Der Gültigkeitsbeginn der umstrittenen EU-Entwaldungsverordnung („EUDR“, Verordnung (EU) 2023/1115) wird eventuell von 30. Dezember 2024 auf 30. Dezember 2025 verschoben. Zur Betroffenheit von Kartonverpackungen veröffentlicht die EU-Kommission zudem eine Klarstellung.
Erfahren Sie im Webinar, welche Anforderungen auf Unternehmen zukommen und wie die Umsetzung der EUDR in Deutschland – auch auf technischer Ebene – gestaltet wird.
Es ist dringend erforderlich, dass Unternehmen schon früh prüfen, ob und in wie weit sie von der Entwaldungsverordnung betroffen sind und erste Maßnahmen im Unternehmen einleiten.
Im November 2019 startete das Portal “Due Diligence Ready“, das betroffenen Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten sowie bei der Beschaffung und der Dokumentation von Konfliktmineralien helfen soll.
Die steigende Anzahl umweltrechtlicher Vorschriften macht es für die betroffenen Unternehmen immer schwerer, den Überblick zu behalten. Viele dieser Rechtsvorschriften sind beim Gewerbeaufsichtsamt zu finden.