Infos für Azubis und Betriebe
Rund um die Prüfung
Alle Auszubildenden legen während ihrer Ausbildung eine Zwischen- und eine Abschlussprüfung ab. In der Ausbildungsordnung sind Zeitpunkt, Inhalte und Struktur der Prüfung sowie die Regeln für das Bestehen festgelegt. Rechtsgrundlagen für die Prüfungen sind das Berufsbildungsgesetz, die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes sowie die Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 237 KB) der IHK Region Stuttgart.
- Prüfungsarten, Termine und Kosten
- Zwischenprüfung
- Abschlussprüfung Teil 1
- Abschlussprüfung und Abschlussprüfung Teil 2
- Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen
- Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen (Externenprüfung)
- Prüfungsvorbereitung
- Prüfungsergebnis und Zeugnis
- Berufliche Perspektiven
Die Prüfungsaufgaben werden von sogenannten Aufgabenerstellungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Das Prüfungsergebnis legt ein Prüfungsausschuss fest, der aus Vertretern der Wirtschaft, den Gewerkschaften sowie Lehrern der Berufsschule besteht. Die Prüferinnen und Prüfer sind erfahren in dem Beruf, für den sie die Prüfung abnehmen, und ehrenamtlich für die IHK tätig.
Prüfungsarten, Termine und Kosten
Je nach Berufsausbildung legen Auszubildende in den Zwischen- und Abschlussprüfungen schriftliche, mündliche oder praktische Prüfungen ab.
Den voraussichtlichen Prüfungstermin teilt die IHK bereits zum Start der Ausbildung – auf der Eintragungsbestätigung zum Ausbildungsvertrag – mit. Die Prüfungstermine sind auch auf der Internetseite der IHK Region Stuttgart veröffentlicht.
Azubis müssen keine Prüfungsgebühren bezahlen. Kostenpflichtig sind nur Wiederholungsprüfungen, Prüfungen in einer Zusatzqualifikation sowie Prüfungszulassungen in besonderen Fällen (Externenprüfung). Für Details siehe den Gebührentarif der IHK Region Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 177 KB).
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung findet in der Regel zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Teilnahme daran ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und dient zur Überprüfung des Wissenstandes.
Abschlussprüfung Teil 1
In Berufen mit gestreckter Prüfungsform ist die Abschlussprüfung in einen 1. und einen 2. Teil untergliedert. Die Ergebnisse der Teil 1 Prüfung fließen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein. Diese Prüfung findet in der Regel ebenfalls zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Abschlussprüfung und Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Dafür gelten dann besondere Bedingungen, wie in der Prüfungsordnung angegeben.
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Auszubildende mit sehr guten Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb können einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. Sie können die Ausbildung dann ein halbes Jahr vor dem ursprünglich geplanten Prüfungstermin beenden.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Auszubildende mit Behinderung können bei der zuständigen Stelle beantragen, dass ihre besonderen Belange bei der Zwischen- oder Abschlussprüfung berücksichtigt werden. Ein solcher Nachteilsausgleich darf die Prüfungsanforderungen qualitativ nicht verändern, sondern gleicht nur die behinderungsbedingten Benachteiligungen aus.
Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen (Externenprüfung)
Nach dem Berufsbildungsgesetz können auch Personen eine Abschlussprüfung machen, die sich durch Berufspraxis die Inhalte eines Ausbildungsberufes angeeignet haben. Mehr dazu steht im Artikel „Externenprüfung“.
Prüfungsvorbereitung
Verschiedene Bildungsträger in der Region Stuttgart und das Bildungshaus der IHK Region Stuttgart bieten Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung an. Einen Überblick gibt der Artikel “Tipps zur Prüfungsvorbereitung”.
Prüfungsergebnis und Zeugnis
Für die Zwischenprüfung erhält der Prüfungsteilnehmer eine schriftliche Teilnahmebescheinigung, für den Teil 1 der Abschlussprüfung eine schriftliche Ergebnismitteilung. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erhält der Prüfungsteilnehmende das IHK-Abschlussprüfungszeugnis per Post an die Privatadresse. Den Ausbildungsbetrieben werden die Teilnahmebescheinigungen bzw. Ergebnismitteilungen ihrer Auszubildenden zur Verfügung gestellt.
Berufliche Perspektiven
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung starten die Azubis direkt in die Arbeitswelt. Mit erster Berufspraxis kann im Anschluss an die Ausbildung eine IHK-Weiterbildung absolviert werden.