Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikation Medienwirtschaft für Auszubildende im Ausbildungsberuf Medienkaufmann/-frau Digital und Print
1. Ziel der Prüfung
Der/die Prüfungsbewerber/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie Kenntnisse und Fähigkeiten über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte hinaus erworben hat und ob er/sie die in Punkt 4 genannten Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umsetzen und anwenden kann.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Die jeweiligen aktuellen Termine entnehmen Sie den Merkblättern, die den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung beiliegen.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung können sich Auszubildende anmelden, die im anerkannten Ausbildungsberuf Medienkaufmann/-frau Digital und Print ausgebildet werden und nachweisen, dass sie/er Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in den in Punkt 4 genannten Gebieten erworben haben.
Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Medienkaufmann/-frau Digital und Print erfolgen.
Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Medienkaufmann/-frau Digital und Print.
Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Medienkaufmann/-frau Digital und Print erfolgen.
Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Medienkaufmann/-frau Digital und Print.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(2) Die schriftliche Prüfung kann gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.
(2) Die schriftliche Prüfung kann gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.
Schriftlicher Teil: 240 Minuten
- Erstellung einer fünf- bis zehnminütigen multimedialen Präsentation
Bei der Anfertigung der multimedialen Präsentation soll der/die Prüfungsteilnehmer/-in zeigen, dass er/sie die Vorgaben für die Präsentation unter Einbeziehung von multimedialer Software sowie unter Berücksichtigung verlagswirtschaftlicher Erkenntnisse angemessen umsetzen kann.
Mündlicher Teil: 30 Minuten
- Vorstellung der angefertigten Präsentation
Dabei soll der/die Prüfungsteilnehmer/-in zeigen, dass er/sie fachbezogene Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Präsentation relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise begründen kann.
5. Bestehen der Prüfung, Zeugnis
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung kann nicht erteilt werden, wenn in der schriftlichen Prüfung nicht mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sind.
Über die bestandene Prüfung stellt die IHK ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis jeweils in Punkten und Noten aufgeführt sind. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus dem Durchschnitt der Einzelergebnisse.
6. Rechtsgrundlage
Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen und den Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Medienwirtschaft im Verlagswesen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Medienkaufmann/-frau Digital und Print durchgeführt.