Für kaufmännische Auszubildende
Zusatzqualifikation Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen
1. Ziel der Prüfung
Der/die Prüfungsbewerber/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den Ausbildungsberufen Industriekaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel über die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte hinaus erworben hat.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen.
Die jeweils aktuellen Termine entnehmen Sie den Merkblättern, die den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung beiliegen.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung können sich Auszubildende anmelden, die im anerkannten Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel ausgebildet werden und nachweisen, dass sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den in Punkt 4 genannten Gebieten erworben haben.
Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf erfolgen. Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im jeweils zugrunde liegenden anerkannten Ausbildungsberuf.
Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf erfolgen. Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im jeweils zugrunde liegenden anerkannten Ausbildungsberuf.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung besteht aus den Prüfungsfächern Internationale Betriebswirtschaftslehre und Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung und wird in beiden Prüfungsfächern schriftlich und mündlich durchgeführt.
(2) Die schriftliche Prüfung im Prüfungsfach Internationale Betriebswirtschaftslehre kann gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.
(2) Die schriftliche Prüfung im Prüfungsfach Internationale Betriebswirtschaftslehre kann gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.
Internationale Betriebswirtschaftslehre
Schriftlicher Teil: 120 Minuten
Bearbeitung mehrerer praxisbezogener Aufgaben. Folgende Gebiete - jeweils unter Berücksichtigung der internationalen Aspekte - kommen in Betracht:
Bearbeitung mehrerer praxisbezogener Aufgaben. Folgende Gebiete - jeweils unter Berücksichtigung der internationalen Aspekte - kommen in Betracht:
- Warenein- und -verkauf mit Auftragsbearbeitung
- Absatzförderung/Werbung/Marketing
- Versand/Logistik
- Internationaler Zahlungsverkehr
- Kostenrechnung/Controlling
Mündlicher Teil: 20 Minuten
Verkaufsbetontes Prüfungsgespräch über internationale Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere aus den Bereichen Warenein- und -verkauf/Marketing/Logistik und internationalen Zahlungsverkehr.
Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung
Die Fremdsprachenprüfung ist schriftlich und mündlich in zwei Fremdsprachen durchzuführen.
Schriftlicher Teil: jeweils 145 Minuten
- Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren. (45 Minuten)
- Kurzgefasste schriftliche Mitteilung per moderner Telekommunikation (z.B. Fax) zu einem in der Fremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall in der Fremdsprache formulieren. (30 Minuten)
- Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch formulieren. (einschließlich Aufgabendarbietung 20 Minuten)
- Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren. (30 Minuten)
- Nachweis der allgemeinen Fremdsprachenbeherrschung durch einen C-Test (besondere Form eines Wortergänzungstests) oder durch eine Weiterentwicklung dieses Testverfahrens. (20 Minuten)
Der/die Prüfungsteilnehmer/-in darf in den Teilen 1 bis 4 ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch benutzen.
Mündlicher Teil: jeweils 20 Minuten
- Führen eines Telefongesprächs in allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache.
- Führen eines Gesprächs in der Fremdsprache.
Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie
- sich über Themen aus seinem Ausbildungsberuf (inklusive Zusatzqualifikation) in der Fremdsprache unterhalten kann und
- häufig auftretende Alltagssituationen (z.B. Vorstellen/Begrüßen etc.) sprachlich angemessen bewältigen kann.
5. Bestehen der Prüfung, Zeugnis
Die Zulassung im Prüfungsfach Internationale Betriebswirtschaftslehre kann nur erteilt werden, wenn in der schriftlichen Prüfung in diesem Fach mindestens „ausreichende“ Leistungen erbracht wurden.
Die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Prüfungsfach Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung kann nicht erteilt werden, wenn in der schriftlichen Prüfung in diesem Fach eine Prüfungsleistung (1 bis 5) mit ungenügend oder mehr als eine Prüfungsleistung mit mangelhaft bewertet wurde.
Das Ergebnis im Prüfungsfach Internationale Betriebswirtschaftslehre errechnet sich aus dem Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Das Ergebnis im Prüfungsfach Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung errechnet sich pro Fremdsprache aus dem Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Prüfung in diesem Fach. Dabei ergibt sich der Durchschnitt der schriftlichen Prüfung aus den Prüfungsleistungen 1. bis 5. und der Durchschnitt der mündlichen Prüfungsleistungen aus den Prüfungsleistungen 1) und 2).
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn
- im Prüfungsfach Internationale Betriebswirtschaftslehre in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden und
- im Prüfungsfach Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung die Prüfung in einer der beiden Fremdsprachen bestanden wurde. Die Prüfung in einer der Fremdsprache ist bestanden, wenn der Teilnehmer in der schriftlichen Prüfung nicht mehr als eine mangelhafte Leistung und in der mündlichen Prüfung keine Leistung, die schlechter als ausreichend bewertet wurde, erbracht hat.
Über die bestandene Prüfung stellt die IHK ein Zeugnis aus, in dem die schriftlichen und mündlichen Ergebnisse in den Prüfungsfächern in Punkten und Noten aufgeführt sind.
Über die erfolgreiche Prüfung im Prüfungsfach Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung erteilt die IHK dem Prüfungsteilnehmer auf Antrag je Fremdsprache zusätzlich ein Zeugnis gemäß der von der IHK erlassenen Rechtsvorschrift Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende.
6. Rechtsgrundlage
Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen und den Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen für Auszubildende in den Ausbildungsberufen Industriekaufmann/-frau und Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel durchgeführt.