Zusatzqualifikation Hotelmanagement
Zusatzqualifikation Hotelmanagement für Auszubildende im Ausbildungsberuf Hotelfachmann/-frau
1. Ziel der Prüfung
Der/die Prüfungsbewerber/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im anerkannten Ausbildungsberuf Hotelfachmann/-frau über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben hat.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die in Punkt 4 genannten Prüfungsgebiete beherrschen und praxisgerecht umsetzen beziehungsweise anwenden kann.
2. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin
Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Die jeweiligen aktuellen Termine entnehmen Sie den Merkblättern, die den Anmeldeunterlagen zur Abschlussprüfung beiliegen.
Die aktuelle Prüfungsgebühr finden Sie im Artikel Gebühren Zusatzqualifikationen IHK Region Stuttgart.
3. Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung können sich Auszubildende, die im anerkannten Ausbildungsberuf Hotelfachmann/-frau ausgebildet werden und glaubhaft machen, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den in Punkt 4 genannten Gebieten erworben haben, anmelden.
Die Zulassung zur Zusatzqualifikation kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hotelfachmann/-frau erfolgen und steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Hotelfachmann/-frau.
4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- Die Prüfung wird schriftlich, mündlich und praktisch durchgeführt.
- Die schriftliche Prüfung kann gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden.
- Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsfächer:
- Management im Gastgewerbe mit Computeranwendung
- Berufsbezogene Fremdsprachen
- Praktische Übungen
Schriftlicher Teil: 120 Minuten
- Praxisorientierte Aufgaben mit Computeranwendung
- Einfache Geschäftsbriefe und Übersetzen von Menüs in englischer Sprache 60 Minuten
Mündlicher Teil 15 Minuten
Im direkten Gespräch und einem Telefonat wird anhand einfacher Geschäftsvorgänge eine weitere Fremdsprache geprüft.
Der Prüfungsausschuss beschließt die weitere Fremdsprache nach Anhörung des/der Prüfungsteilnehmers/-in. Dieser Beschluss wird dem/der Prüfungsteilnehmer/-in mit der Einladung zu dem Prüfungsgespräch bekannt gegeben.
Der Prüfungsausschuss beschließt die weitere Fremdsprache nach Anhörung des/der Prüfungsteilnehmers/-in. Dieser Beschluss wird dem/der Prüfungsteilnehmer/-in mit der Einladung zu dem Prüfungsgespräch bekannt gegeben.
Praktische Übungen 60 Minuten
Praxisbezogene Aufgaben aus dem Management im Gastgewerbe
5. Bestehen der Prüfung, Zeugnis
Die Zulassung zum Prüfungsfach Praktische Übungen kann nicht erteilt werden, wenn in jedem der beiden Prüfungsfächer „Management im Gastgewerbe mit Computeranwendung” und „Berufsbezogene Fremdsprachen” nicht mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.
Im Prüfungsfach „Berufsbezogene Fremdsprachen” sind die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfungsleistung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Im Prüfungsfach „Berufsbezogene Fremdsprachen” sind die Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfungsleistung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem der Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erzielt worden sind.
Über die bestandene Prüfung stellt die IHK ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsfächer, innerhalb des Prüfungsfaches „Berufsbezogene Fremdsprachen” zudem die Einzelergebnisse in beiden Fremdsprachen und das Gesamtergebnis in Punkten und Noten aufgeführt sind.
6. Rechtsgrundlage
Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen und der Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Hotelmanagement für Auszubildende im Ausbildungsberuf Hotelfachmann/-frau durchgeführt.