IHK-Fortbildungsprüfung

Gepr. Medienfachwirt/in Print - Bachelor Professional in Media

1. Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er die notwendige Befähigung besitzt, in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen, sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Methoden der Organisationsentwicklung und des Personalmanagements flexibel einzustellen und entsprechend den Kundenanforderungen sachgerechte und wirtschaftliche Lösungen anzubieten sowie den technisch-organisatorischen Wandel in Unternehmen mit zu gestalten.
Des weiteren soll die Qualifikation für folgende Aufgaben nachgewiesen werden: Planen, Steuern, Durchführen und Kontrollieren der Printmedienproduktion auf Basis technischer, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sowie Organisieren und Weiterentwickeln technischer und betriebswirtschaftlicher Abläufe einschließlich des Qualitätsmanagements; Durchführung von Kundenberatungen, Erstellen von Kalkulationen, Konzipieren von Projekten sowie Erstellen von Produktplanungen und Marketingkonzepten; Systematisches und zielorientiertes Anwenden von Kommunikationsgrundlagen und Führungsgrundsätzen sowie Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben.

2. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis, oder
  • eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  • den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" vor längstens fünf Jahren abgelegt hat und
  • den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation nachweist.
Die Ausbilder-Eignungsprüfung, der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Medienfachwirt/zur Geprüften Medienfachwirtin Print dienlich sind. Die Voraussetzungen der Zulassung müssen vor dem betreffenden Prüfungsteil erfüllt sein, spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag auf Zulassung zum Prüfungsteil entschieden wird.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Sie finden Ihren Zulassungsantrag unter “Weitere Informationen” als Download.

3. Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich zu erfolgen. Anmeldeschluss, Prüfungsgebühr und Prüfungstermine finden Sie auf unserer Internetseite und im IHK Magazin Wirtschaft.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Grundlegende Qualifikationen
1. Rechtsbewusstes Handeln
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
4. Zusammenarbeit im Betrieb
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Handlungsbereich Medienproduktion
  • Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
  • Printmedien
2. Handlungsbereich Führung und Organisation
  • Personalmanagement
  • Vertriebs- und Geschäftsprozesse und
  • Kostenmanagement
Im Handlungsbereich Medienproduktion wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen geprüft. Im Handlungsbereich Führung und Organisation wird schriftlich in Form von Situationsaufgaben sowie einer praxisorientierten Gesamtplanung (Projektarbeit), einer mündlichen Präsentation der Gesamtplanung einschließlich eines Fachgesprächs geprüft.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfungsteile „Grundlegende Qualifikationen" und „Handlungsspezifische Qualifikationen" werden gesondert bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" in den Prüfungsbereichen jeweils ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" in den einzeln bewerteten Situationsaufgaben jeweils ausreichende Leistungen erbracht wurden. Ferner müssen innerhalb der Projektarbeit sowohl in der Gesamtplanung als schriftliche Hausarbeit als auch in der mündlichen Präsentation einschließlich des Fachgesprächs mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sein.

6. Wiederholung der Prüfung

Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. Wer an einer Wiederholungsprüfung teilnimmt und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung des nicht bestandenen Prüfungsteils an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet, ist auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Prüfungsbereichen zu befreien, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen ausgereicht haben.

7. Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Medienfachwirt/Geprüfte Medienfachwirtin Print vom 21. August 2009 und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen der IHK Region Stuttgart durchgeführt.

8. Lehrgangsträger

Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung unter www.bibb.de eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger Anschrift Kontakt
Johannes-Gutenberg Schule
Rostockerstr. 25
70376 Stuttgart
Verein zur Förderung
der Berufsbildung e.V.
Kurfürstenstr. 6
71636 Ludwigsburg
COMCAVE COLLEGE GmbH Leuschnerstr. 12
70174 Stuttgart

9. Finanzielle Förderung

Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung. Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.