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Förderung für gewerbliches Schnellladen

Seit dem 3. Juni 2024 können Unternehmen wieder eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) beantragen, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten.
Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich.
Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, Handwerksbetriebe sowie weitere Flottenanwender. Gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen eine zentrale Rolle bei der Elektrifizierung des Verkehrs und sind ein wichtiger Hebel zur Erreichung der Klimaschutzziele.
Für den Förderaufruf des BMDV wurden 2024 zusätzliche 150 Mio. Euro bereitgestellt. Bis jetzt konnten bereits Anträge für die Errichtung von über 11.000 neuen Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW bewilligt werden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Förderung, da rund zwei Drittel der bewilligten Anträge KMU begünstigen. Bis zu 40 % der Kosten können als Anteilsfinanzierung erhalten werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeglicher Größe sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Förderfähig sind Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z. B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inklusive Tiefbau.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich, Projektträger Jülich (PtJ), beauftragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH koordiniert als wissenschaftlich-technischer Programmbegleiter die Fördermaßnahme.
Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung stehen Ihnen auf der Internetseite von Projektträger Jülich zur Verfügung.