GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Dieses Muster soll zur ersten Orientierung dienen. Im Einzelfall sollten Sie die genaue Formulierung mit einem Rechtsanwalt oder Notar besprechen.

Gesellschaftsvertrag

Zwischen ..., wohnhaft in ... und .., wohnhaft in ..., wird folgender Gesellschaftsvertrag abgeschlossen.

§ 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

Zum gemeinsamen Betrieb von ... wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts errichtet. Die Gesellschaft ist auf alle dem Zweck des Unternehmens förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte gerichtet.
Der Name der Gesellschaft lautet … GbR. Der Geschäftsraum liegt in … . Es können auch Filialen gegründet werden.

§ 2 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr

Die Gesellschaft beginnt am ...
Ihre Dauer ist unbestimmt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 3 Einlagen

... bringt in bar Euro ... sowie einen Firmenwagen im Wert von Euro ... ein. ... erbringt in bar Euro … sowie die Geschäftsausstattung im Wert von Euro ... ein.
Entsprechend dem Wert der Einlagen belaufen sich die Geschäftsanteile wie folgt:
... 50 %
... 50 %.
Die Gesellschafter sind verpflichtet, der Gesellschaft ihre volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäfte werden von den beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt. Jeder vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein (Alternative: gemeinschaftlich). Verpflichtungen im Einzelwert von mehr als 1.000 Euro, Dauerschuldverhältnisse, Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen bedürfen der vorherigen Genehmigung des Mitgesellschafters.

§ 5 Gewinn und Verlust

Gewinn und Verlust der Gesellschafter werden nach Maßgabe ihrer Beteiligung aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von ... zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses dadurch in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet. Die Vorabvergütung steht unter der Voraussetzung gleichwertiger Mitarbeit der Gesellschafter. Die näheren Einzelheiten über Höhe und Abschläge bleiben einer gesonderten Vereinbarung vorbehalten.

§ 6 Pflichten

Nebentätigkeiten eines Gesellschafters sind nur mit Zustimmung des anderen Gesellschafters zulässig. Den Gesellschaftern ist es nicht gestattet, der Gesellschaft für eigene und fremde Rechnung Konkurrenz zu machen oder sich an Konkurrenzunternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von ... vereinbart. Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

§ 7 Kündigung und Tod eines Gesellschafters

Die Gesellschaft kann mit einer Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigt ein Gesellschafter, so hat der andere Gesellschafter das Recht zur Fortsetzung des Betriebes.
Verstirbt ein Gesellschafter, so wird die Gesellschaft von den übrigen Gesellschaftern in Gemeinschaft mit den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgesetzt. Mehrere Erben eines Gesellschafters haben einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen und ihm eine öffentlich beglaubigte Vollmacht zu erteilen. Nachfolgeberechtigt sind nur Ehegatten oder Abkömmlinge von Gesellschaftern.

§ 8 Auseinandersetzung

Im Falle der Kündigung oder Auflösung wird eine Auseinandersetzungsbilanz erstellt. Das nach Abzug der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen wird entsprechend der Beteiligung aufgeteilt. Bei Austritt bzw. Kündigung eines Gesellschafters ist das Auseinandersetzungsguthaben in 3 gleichen Jahresraten, beginnend 6 Monate nach Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz, auszuzahlen. Immaterielle Werte bleiben dabei unberücksichtigt.

§ 9 Beschlüsse

Gesellschafterbeschlüsse erfolgen einstimmig. Für Maßnahmen, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen, ist ein Gesellschafterbeschluss herbeizuführen.

§ 10 Buchführung und Bilanzierung

Die Gesellschaft hat unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften Bücher zu führen und jährliche Abschlüsse in Form von Steuerbilanzen zu erstellen. Diese Steuerbilanzen sind für die Rechtsverhältnisse unter den Gesellschaftern maßgebend. Die Bilanzen sind innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres aufzustellen und festzustellen.

§ 11 Einsichtsrecht

Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen. Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

§ 12 Vertragsänderungen

Dieser Vertrag kann nur einstimmig geändert werden. Für Vertragsveränderungen genügt die einfache Schriftform, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Form vorschreibt.

§ 13  Mediationsklausel

Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung eine Mediation bei der Stader Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der IHK Stade durchzuführen.

 § 14 Schlussbestimmungen

Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Regelungen enthält, finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, insbesondere die §§ 705ff BGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ...

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