Prüfungstermine und Voraussetzungen

Fachkundeprüfung Personenkraftverkehr (Taxi- und Mietwagenverkehr)

Wenn Sie sich als Unternehmer im Taxen- und Mietwagengewerbe selbständig machen möchten, müssen Sie unter anderem Ihre fachliche Eignung nachweisen (Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenunternehmer).
Der Eignungsnachweis wird in der Regel durch eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer geführt. Der Ort der Prüfung richtet sich nach dem Wohnsitz des Prüflings, so dass die IHK Elbe-Weser nur denjenigen Personen die Prüfung abnehmen kann, die auch im Kammerbezirk wohnhaft sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen. Hierfür ist zunächst abzustimmen, ob eine Prüfung in dem anderen Kammerbezirk grundsätzlich in Frage kommt. Anschließend ist bei der eigentlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ein Antrag auf Freistellung zu stellen.
Nutzen Sie den IHK-Finder, um die für Sie zuständige IHK zu finden.

Struktur und Bewertung der Prüfung Taxen- und Mietwagenverkehr

Die Prüfung ist in folgende Prüfungsteile gegliedert:
  1. Teil schriftliche Fragen
    (Multiple-Choice und offene Fragen mit direkter Antwort), 1 Stunde, maximal 60 Punkte können erreicht werden, mindestens 30 Punkte müssen erreicht werden
  2. Teil schriftliche Übungen/Fallstudie
    (verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben)
    1 Stunde, maximal 52,5 Punkte können erreicht werden, mindestens 26,25 Punkte müssen erreicht werden.
  3. gegebenenfalls mündliche Prüfung
    30 Minuten, maximal 37,5 Punkte können erreicht werden, mindestens 18,75 Punkte müssen erreicht werden.
Die Prüfung beginnt mit den beiden schriftlichen Teilen um 09:00 Uhr (kurze Pause zwischen beiden schriftlichen Teilen).
In jedem schriftlichen Teil müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden, um zu der mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Auch in der mündlichen Prüfung müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent (= 90 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl von 150 Punkten (welche sich aus den Punktzahlen schriftliche Fragen + Fallstudie + mündliche Prüfung zusammensetzt) erreicht werden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils über 50 Prozent der möglichen Punkte und darüber hinaus bereits über 60 Prozent (= 90 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht worden sein, wird auf die mündliche Prüfung verzichtet.

Online-Anmeldung und Prüfungstermine

Prüfungstermine 2025
Dienstag, 18.02.2025
Dienstag, 25.02.2025
schriftlich
mündlich
Dienstag, 01.04.2025
Dienstag, 08.04.2025
schriftlich
mündlich
Dienstag, 17.06.2025
Dienstag, 24.06.2025
schriftlich
mündlich
Die Prüfungstermine, an denen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können Sie in unserer Online-Anmeldung für Taxen- und Mietwagenverkehr einsehen. Bitte wählen Sie dort Ihren Wunschtermin aus und melden sich verbindlich an.
Wenn im Online-Portal kein Termin angezeigt wird, sind alle Plätze ausgebucht. Durch Absagen der Teilnehmenden können Prüfungsplätze wieder frei werden. Dann stehen diese Plätze zur Buchung im Portal wieder zur Verfügung.
Anmeldeschluss: 2 Wochen vor Prüfungsbeginn
An den Prüfungsterminen wird sowohl die Prüfung Omnibusverkehr als auch Taxen- und Mietwagenverkehr geschrieben.
Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst, wenn Sie diesen Link innerhalb von 24 Stunden ausgeführt haben, ist Ihre Registrierung für den entsprechenden Wunschtermin abgeschlossen. Bei einer Überschreitung der 24 Stunden-Frist wird der ausgewählte Termin wieder freigegeben und wieder anderen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Im weiteren Verlauf erfolgt eine Prüfung Ihres Antrags durch unsere IHK. Die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags teilen wir Ihnen dann per E-Mail mit.
Ca. drei Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie die Einladung zusammen mit dem Gebührenbescheid. Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell 215,- Euro. Sofern die Prüfungsgebühr nicht Ihnen, sondern einer anderen Person oder einer Firma in Rechnung gestellt werden soll, vermerken Sie dies bitte im Formular der Online Anmeldung.
Rücktritt: Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich (Brief/E-Mail) zurücktreten. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn möglich und kann ausschließlich schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erklärt werden. Wird diese Frist von 14 Tagen unterschritten, fällt die Prüfungsgebühr zu 50 Prozent an. Bei Absagen am Vortag oder am Prüfungstag selbst, ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu begleichen. Diese Bedingungen gelten als verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.

Sachgebiete dieser Fachkundeprüfung

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen zu je einer Stunde und einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung. Sie umfasst folgende Sachgebiete:

1. Recht

  • Personenbeförderungsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
  • Grundzüge des Steuerrechts

2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs

  • Zahlungsverkehr
  • Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
  • Buchführung
  • Versicherungswesen

3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung

  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Bereitstellung der Fahrzeuge
  • Fernsprech- und Funkverkehr

4. Straßenverkehrssicherheit

  • Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz

5. Grenzüberschreitender Taxi-/Mietwagenverkehr

  • internationales Personenbeförderungsrecht
  • für den internationalen Taxi-/Mietwagenverkehr wichtige pass- und zollrechtliche Vorschriften
  • Beförderungsdokumente

Prüfungsvorbereitung

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Schulungspflicht, so dass es Ihnen freigestellt ist, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Im Buchhandel ist einschlägige Fachliteratur zu beziehen, die die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung zum Inhalt hat. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Schulungsveranstaltern, die entsprechende Vorbereitungskurse anbieten. Die Schulungsanbieter bedürfen keiner Zulassung bzw. Anerkennung durch eine Behörde oder eine andere offizielle Institution und führen die Kurse in eigener Verantwortung durch.
Beispiele für Lehrbücher, die zur Vorbereitung der Eignungsprüfung dienen, sind:

Literatur Taxen- und Mietwagenverkehr

Schulungsveranstalter

Weiterhin bieten beispielsweise folgende Veranstalter Vorbereitungskurse an:
Bitte beachten Sie auch: