Prüfungstermine und Voraussetzungen
Fachkundeprüfung Personenkraftverkehr (Omnibusverkehr)
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr durchführen oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr anbieten möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde (Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagen).
Der Eignungsnachweis wird in der Regel durch eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer geführt. Der Ort der Prüfung richtet sich nach dem Wohnsitz des Prüflings, so dass die IHK Elbe-Weser nur denjenigen Personen die Prüfung abnehmen kann, die auch im Kammerbezirk wohnhaft sind. Nur in begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, von dieser Regelung abzuweichen. Hierfür ist zunächst abzustimmen, ob eine Prüfung in dem anderen Kammerbezirk grundsätzlich in Frage kommt. Anschließend ist bei der eigentlich zuständigen Industrie- und Handelskammer ein Antrag auf Freistellung zu stellen.
Nutzen Sie den IHK-Finder, um die für Sie zuständige IHK zu finden.
Struktur und Bewertung der Prüfung Omnibusverkehr
Die Prüfung ist in folgende Prüfungsteile gegliedert:
- Teil schriftliche Fragen
(Multiple-Choice und offene Fragen mit direkter Antwort), zwei Stunden, maximal 120 Punkte können erreicht werden, mindestens 60 Punkte müssen erreicht werden - Teil schriftliche Übungen/Fallstudie
(verbundene offene Fragen mit direkter Antwort und Kalkulationsaufgaben)
zwei Stunden, maximal 105 Punkte können erreicht werden, mindestens 52,5 Punkte müssen erreicht werden. - gegebenenfalls mündliche Prüfung
30 Minuten, maximal 75 Punkte können erreicht werden, mindestens 37,5 Punkte müssen erreicht werden.
Die Prüfung beginnt mit den beiden schriftlichen Teilen um 09:00 Uhr (kurze Pause zwischen beiden schriftlichen Teilen).
In jedem schriftlichen Teil müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden, um zu der mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Auch in der mündlichen Prüfung müssen mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent (= 180 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl von 300 Punkten (welche sich aus den Punktzahlen schriftliche Fragen + Fallstudie + mündliche Prüfung zusammensetzt) erreicht werden. Sollten bereits in den beiden schriftlichen Teilen jeweils über 50 Prozent der möglichen Punkte und darüber hinaus bereits über 60 Prozent (= 180 Punkte) der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht worden sein, wird auf die mündliche Prüfung verzichtet.
Online-Anmeldung und Prüfungstermine
Prüfungstermine 2025 | |
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Dienstag, 18.02.2025
Dienstag, 25.02.2025
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schriftlich
mündlich
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Dienstag, 01.04.2025
Dienstag, 08.04.2025
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schriftlich
mündlich
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Dienstag, 17.06.2025
Dienstag, 24.06.2025
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schriftlich
mündlich
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Die Prüfungstermine, an denen noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können Sie in unserer Online-Anmeldung für den Omnibusverkehr einsehen. Bitte wählen Sie dort Ihren Wunschtermin aus und melden sich verbindlich an.
Wenn im Online-Portal kein Termin angezeigt wird, sind alle Plätze ausgebucht. Durch Absagen der Teilnehmenden können Prüfungsplätze wieder frei werden. Dann stehen diese Plätze zur Buchung im Portal wieder zur Verfügung.
Anmeldeschluss: 2 Wochen vor Prüfungsbeginn
An den Prüfungsterminen wird sowohl die Prüfung Omnibusverkehr als auch Taxen- und Mietwagenverkehr geschrieben.
Im Anschluss an Ihre Registrierung erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst, wenn Sie diesen Link innerhalb von 24 Stunden ausgeführt haben, ist Ihre Registrierung für den entsprechenden Wunschtermin abgeschlossen. Bei einer Überschreitung der 24 Stunden-Frist wird der ausgewählte Termin wieder freigegeben und wieder anderen Interessenten zur Verfügung gestellt.
Im weiteren Verlauf erfolgt eine Prüfung Ihres Antrags durch unsere IHK. Die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrags teilen wir Ihnen dann per E-Mail mit.
Ca. drei Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie die Einladung zusammen mit dem Gebührenbescheid. Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell 215,- Euro. Sofern die Prüfungsgebühr nicht Ihnen, sondern einer anderen Person oder einer Firma in Rechnung gestellt werden soll, vermerken Sie dies bitte im Formular der Online Anmeldung.
Rücktritt: Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich (Brief/E-Mail) zurücktreten. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn möglich und kann ausschließlich schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erklärt werden. Wird diese Frist von 14 Tagen unterschritten, fällt die Prüfungsgebühr zu 50 Prozent an. Bei Absagen am Vortag oder am Prüfungstag selbst, ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu begleichen. Diese Bedingungen gelten als verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Sachgebiete dieser Fachkundeprüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen zu je zwei Stunden und einer bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Prüfung. Sie umfasst folgende Sachgebiete:
1. Recht
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Personenbeförderungsrecht
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Gewerberecht
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Organisation Betrieb / Verkehrsdienste
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Aufstellung von Beförderungsplänen, Fahrplänen und Umlaufplänen
- Beförderungstarife
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Straßenverkehrsrecht
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Arbeitsrecht
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Sozialversicherungsrecht
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Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts
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Steuerrecht
2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Unternehmens
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Zahlungsverkehr und Finanzierung
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Kostenrechnung
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Kalkulation von Angeboten
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Beförderungsbedingungen
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Buchführung
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Versicherungswesen
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Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern
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Marketing
3. Technische Normen und technischer Betrieb
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Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
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Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
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Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
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Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
4. Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
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Verkehrssicherheit
5. Grenzüberschreitender Omnibusverkehr
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internationales Personenbeförderungsrecht
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für den internationalen Straßenpersonenverkehr wichtige pass- und zollrechtliche Vorschriften
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Grundzüge der Zollpraxis und –Formalitäten. Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
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Grundkenntnisse der Verkehrsregeln und der Straßengeographie in Nachbarstaaten, insbesondere soweit sie Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
Prüfungsvorbereitung
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Schulungspflicht, so dass es Ihnen freigestellt ist, wie Sie sich auf die Prüfung vorbereiten. Im Buchhandel ist einschlägige Fachliteratur zu beziehen, die die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung zum Inhalt hat. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Schulungsveranstaltern, die entsprechende Vorbereitungskurse anbieten. Die Schulungsanbieter bedürfen keiner Zulassung bzw. Anerkennung durch eine Behörde oder eine andere offizielle Institution und führen die Kurse in eigener Verantwortung durch.
Beispiele für Lehrbücher, die zur Vorbereitung der Eignungsprüfung dienen, sind:
Literatur Omnibusverkehr
- Der Omnibusunternehmer - Leitfaden für die Fachkundeprüfung, Verlag Heinrich Vogel, München
- Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung Omnibusverkehr, Verkehrsverlag-HeMa
- Digitales Lerncenter AVB Medienverlag und Literatur vom AVB-Medienverlag
Schulungsveranstalter
Weiterhin bieten beispielsweise folgende Veranstalter Vorbereitungskurse an:
- AVB-Seminare GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.: 05741/9099250
- AZV bundesweite Intensivschulung, Inhouseschulung, Onlineschulung für Güter- und Busunternehmerprüfung, Grüner Weg 8, 37639 Bevern, Tel. 05531-9989498
- Ausbildungs- und Betreuungszentrum im Güterkraftverkehr - Martens und Busch GbR, Eckendorfer Str. 2-4, 33609 Bielefeld, Tel.: 0800/7772888
- Bremerhavener Dienstleistungsgesellschaft mbH, Eiswerkestraße 5, 27572 Bremerhaven, Tel.: 0471/3097761
- Bildungswerk Verkehrgewerbe Niedersachsen e. V., Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover, Tel.: 0511/9626-300, Bezirksgruppe Stade: Ottenbecker Damm 15, 21684 Stade, Tel.: 04141/510601
- Bilena, Akademie für Bildung und Entwicklung, Online-Schulungen, Silberbornstraße 4, 60320 Frankfurt am Main
- Daniel GbR, Fachschule für Verkehrsberufe, Brauerstraße 15b, 25548 Kellinghusen, Tel.: 04121/794026 und 04822/375375
- DIPPEL & HEROLD Verkehrsschule Inh. Volker Herold, Spiekershäuser Str. 47, 34125 Kassel, Tel.: 0561/8207472
- Fachschule Naumann, Seminare für Straßengüter- und Straßenpersonenkraftverkehr, In der Stehle 36b, 53547 Kasbach-Ohlenberg, Tel.: 02644/4063334, Mobil: 0170/8722110
- Frank R. Bibow, Verkehrsseminare, Dorfstr. 27 a, 26188 Edewecht, Tel.: 04486-938844
- GBK Inh. Rudolf Keil e. K. Ausbildungszentrum Güter- und Personenbeförderungsverkehr, Hauptstr. 21, 26197 Großenkneten, Tel.: 04435/970859
- IGS – Institut für Verkehrswirtschaft GmbH, Wandalenweg 14, 20097 Hamburg-Hammerbrook, Tel.: 040 / 238 557 33
- Quell-Bildungskonzepte GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 12, 21684 Stade, Tel.: 04141/411980-13
- SVG-Akademie GmbH (Online-Schulungsanbieter), Bullerdeich 36, 20537 Hamburg, Tel: 0711/4019 125
- Taxischule Bremerhaven, Alexander Buck Bürodienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Lange Straße 25, 27580 Bremerhaven, Tel.: 0172/4210391
- Verkehrsseminare.com Marbs + Siemers GbR, zertifizierte Bildungseinrichtung, Danziger Str. 5, 34317 Habichtswald/Kassel,Tel.: 0800/0561561
- Verkehrsseminare-HeMa ( auch Online-Schulungen), Gahlenstr. 250, 46282 Dorsten, Tel.: 02362 9740960
Bitte beachten Sie auch:
- die Rechtsgrundlagen für den Personenkraftverkehr
- den Orientierungsrahmen für Omnibusse (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 265 KB)
- unsere Satzung zur Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr