Maupflicht: ja/nein? Jetzt prüfen!
Mautpflicht für Lastwagen ab 3,5 Tonnen kommt – Handeln Sie jetzt!
Ab 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. So genannte „Handwerksfahrten“ bleiben mautfrei. Das gilt nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter 7,5 Tonnen.
Handwerkerausnahme
Inzwischen liegen auch Präzisierungen seitens Toll Collect vor, wann man sich auf diese Ausnahme berufen kann. Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
- handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Eine Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität. Fallen Sie unter diese Ausnahme, können Sie Ihr Unternehmen bei Toll Collect registrieren.
Was ist für betroffene Unternehmen zu tun?
Unternehmen, die mautpflichtige Fahrzeuge einsetzen, sollten sich auf den Termin zur Mauteinführung vorbereiten und über die notwendigen Schritte zur Registrierung und technischen Ausstattung der Fahrzeuge, z.B. durch Einbau eines Mauterfassungsgerätes (OBU – On Board Unit), informieren.
In Kooperation mit dem Mautdienstleister Toll Collect stellt die SVG detaillierte Informationen zur Verfügung und bietet kostenfreie Webinare zur Mauterweiterung an. Auch Toll Collect selbst hat kostenfreie Webinare im Angebot.
Absenkung der Mautpflichtgrenze: Schwachpunkte angehen
Wer nicht in der oben erwähnten Liste auftaucht, hat weitreichende negative Konsequenzen zu tragen: Gartenbaubetriebe, Hausmeisterservices, Messebauer und Veranstaltungstechniker beispielsweise sind demnach mautpflichtig, während ähnliche, in der Liste aufgeführte Tätigkeiten mautfrei bleiben sollen. Dies ist für die Betroffenen nicht nachvollziehbar.
Eine Möglichkeit, zahlreiche Gewerbe sachgerecht von der Maut auszunehmen, sieht die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) darin, sich an das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz anzulehnen: Dieses gilt nicht für den Transport von benötigtem Material, Ausrüstungen oder Maschinen, sofern er nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt. Der Vorschlag der DIHK, nur solche Gewerbe mit einer Mautpflicht zu belegen, auf die die Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung finden, wurde mit Hinweis auf das Europarecht und den Wortlaut des Gesetzes verworfen. Denn darin wird ausdrücklich auf das Handwerk und handwerksähnliche Berufe Bezug genommen.
Die absehbaren Probleme legen nahe, den Termin für die Absenkung der Mautgrenze auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu verschieben und diese Zeit zu nutzen, um die Ausnahmen von der Maut zu überarbeiten. Dies ist kompliziert, und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass zunächst einzelne Gewerbe übersehen werden – umso wichtiger ist es, sich ausreichend Zeit zu nehmen und die entsprechende BALM-Liste bei Bedarf zu aktualisieren und zu erweitern.
Lesen Sie weitere Details auf den DIHK-Internetseiten (Deutsche Industrie- und Handelskammer)
Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV) sehen die Erhöhung der Maut sehr kritisch und haben sich mehrfach positioniert, zum Beispiel bei der Landesverkehrskonferenz Mecklenburg-Vorpommern, im Landtag und mit einer Presseinformation.