Steuersätze in Gastronomie und Hotellerie im Überblick
Ab dem 01.01.2024 gilt auf Speisen zum Verzehr vor Ort nicht mehr der temporär ermäßigte Umsatzsteuersatz.
Folgende Regelsteuersatz sind anzuwenden:
Steuersätze im Überblick
Speisen
zum Verzehr an Ort und Stelle |
19 Prozent
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Speisen im Außerhausgeschäft (Imbiss, Lieferung, Abholung)
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7 Prozent
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Getränke (Grundsatz)
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19 Prozent
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Übernachtung
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7 Prozent
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Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Für steuerliche Detailfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Stand: 01/2024