Steuersätze in Gastronomie und Hotellerie im Überblick
Seit 2024 gilt auf Speisen zum Verzehr vor Ort nicht mehr der temporär ermäßigte Umsatzsteuersatz.
Steuersätze im Überblick
Folgende Regelsteuersatz sind derzeit anzuwenden:
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle |
19 Prozent |
Speisen im Außerhausgeschäft (Imbiss, Lieferung, Abholung) | 7 Prozent |
Getränke (Grundsatz) | 19 Prozent |
Übernachtung | 7 Prozent |
Es gibt zahlreiche Ausnahmen. Für steuerliche Detailfragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
UPDATE:
Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent, ab dem 1. Januar 2026. Dies ist einer der ersten Schritte im parlamentarischen Verfahren: Wenn Bundestag und Bundesrat den Entwurf noch 2025 beschließen, könnte die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von derzeit 19 Prozent auf 7 Prozent, ab dem 1. Januar 2026. Dies ist einer der ersten Schritte im parlamentarischen Verfahren: Wenn Bundestag und Bundesrat den Entwurf noch 2025 beschließen, könnte die Neuregelung zum Jahreswechsel in Kraft treten.