Wassertourismus im Schweriner Seenland

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin unterstützt die wassertouristische Entwicklung in Westmecklenburg.
Der Schweriner See gehört zur Bundeswasserstraße Stör und ist damit Teil der Müritz-Elde-Wasserstraße.

Managementplanung Schweriner Seen

Der Schweriner Innensee, Schweriner Außensee und Ziegelaußensee sind als außerordentlich attraktive und sensible Naturräume mit einer großen Bedeutung als Lebensraum für wild lebende Tier- und Pflanzenarten ausgewiesen. Die Seen sind Teil des zusammenhängenden europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000", welches dem Ziel dient, den von der EU und den Mitgliedstaaten der Biodiversitäts-Konvention (CBD, Rio 1992) beschlossenen Schutz der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen umzusetzen.
Gleichzeitig handelt es sich traditionell um ein Gebiet der Nutzung für Erholungszwecke und für den Wassersport. Im Schweriner Seenland hat der Wassertourismus und dessen Entwicklung eine besonders hohe Bedeutung. 
Im Rahmen der Erstellung des Managementplanes wurden in einem umfänglichen Beteiligungsverfahren eine Vielzahl von wünschenswerten Maßnahmen zur Sicherung und
- soweit möglich - zur Verbesserung des Erhaltungszustandes relevanter Brut-, Mauser- und Rastvogelarten erarbeitet. 2014 koordinierte die IHK eine Gesprächsrunde zum "Managementplan für das Europäische Vogelschutzgebiet Schweriner Seen". In diesem Gremium wurden abgestimmte Stellungnahmen erarbeitet und an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg übermittelt. 

Freiwillige Vereinbarung Schweriner Seenland

Im Sinne der Standortentwicklung moderierte die IHK zu Schwerin 2015 bis 2017 die Erarbeitung einer sogenannten Freiwilligen Vereinbarung zur Umsetzung des Managementplanes im Vogelschutzgebiet Schweriner Seen. 
Im Ergebnis wurde am 30.05.2017 ein Eckpunktepapier als Grundlage einer "Freiwilligen Vereinbarung im EU-Vogelschutzgebiet Schweriner Seen" von den beteiligten Partnern aus Naturschutz, Wassersport, Tourismus und Verwaltung unterzeichnet. 
Seit 2018 wird der Prozess durch ein externes Mediationsteam aus Hamburg weiter moderiert.
Im Oktober 2020 wurden die Ergebnisse der Freiwilligen Vereinbarungen, auf die sich die Wassersportler, Tourismuswirtschaft und die Naturschutzvertreter geeinigt haben, vorgestellt. Es umfasst Selbstverpflichtungen für den Wassersport und den Naturschutz zu folgenden Punkten:
 
  •  Allgemeine Verhaltensregeln (10)
  •  Flächen die ganzjährig nicht mehr genutzt werden sollen
  •  Flächen die zu besonderen Zeiten beruhigt werden (15.07.-30.09.)
  •  Maßnahmen zur Bootslenkung (Mooringbojen) und zum Röhrichtschutz
  •  Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen zur Freiwilligen Vereinbarung Schweriner Seenland finden Sie auf den Seiten des StALU Westmecklenburg.

Naturschutzgebietsbefahrensverordnung 

Die Naturschutzgebiete "Ziegelwerder" sowie "Kaninchenwerder" und "Großer Stein" im Schweriner See“ sind wieder offen für Wassersportler, hieß es am 17.11.2017 in einer Presseinformation des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Dieses hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Naturschutzgebietsbefahrensverordnung für die beiden Naturschutzgebiete „Kaninchenwerder und Großer Stein im Schweriner See“ sowie „Ziegelwerder“ geändert. Damit werden in den betreffenden Gebieten bestimmte Abschnitte wieder zum Ankern und Liegen freigegeben. Die Befahrensverordnung trat mit Verkündung im Bundesgesetzblatt im November 2017 in Kraft.
Der entsprechende Kompromissvorschlag von Seiten der Wassersportler wurde durch die IHK begleitet.