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Nr. 3138776

Raumordnung und Bauleitplanung

Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leisten. Zu den Bauleitplänen zählen der vorbereitende Bauleitplan - der Flächennutzungsplan - und der verbindliche Bauleitplan - der Bebauungsplan (BauGB §1).

Die Raumordnung ist ein Instrument, das von der Bundesrepublik Deutschland genutzt wird, um seine Teilräume durch zusammenfassende, übergeordnete Raumordnungspläne und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern (ROG §1).
Wolf-Rüdiger Knoll
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Standortpolitik, International