Nachfrist für einzelne Wahlgruppen und -bezirke
IHK-Wahl: Nachfrist für einzelne Wahlgruppen/-bezirke bis 07.06.
Alle IHK-zugehörigen Unternehmen aus Westmecklenburg wählen 2024 ihr „Parlament der Wirtschaft“. Bis zum 8. Mai 2024 lief die reguläre Frist, Kandidatinnen und Kandidaten für die IHK-Wahl 2024 vorzuschlagen bzw. sich selbst vorzuschlagen. Für einige Wahlgruppen und Wahlbezirke gibt es eine Nachfrist bis zum 7. Juni 2024, 15:00 Uhr.
Nachfrist für einige Wahlgruppen und Wahlbezirke
In einigen Wahlgruppen und Wahlbezirken sind bisher nicht ausreichend Wahlvorschläge eingegangen, so dass Sie hier weiterhin Unternehmerinnen und Unternehmer und auch sich selber vorschlagen können.
Die Frist wurde nun bis zum 7. Juni 2024, 15:00 Uhr, für folgende Wahlgruppen und Wahlbezirke verlängert:
- B Groß- und Außenhandel Schwerin
- B Groß- und Außenhandel Nordwestmecklenburg
- B Groß- und Außenhandel Ludwigslust-Parchim
- C Einzelhandel Ludwigslust-Parchim
- F Tourismuswirtschaft und Gastgewerbe Ludwigslust-Parchim
Bitte beachten Sie, dass sich die Nachfrist nur auf die vorgenannten Gruppen und Bezirke bezieht, darüber hinaus sind weitere Vorschläge nicht möglich. Somit gelten die nachfolgenden Erläuterungen und Informationen für die oben genannten Wahlgruppen und -bezirke fort.
Erläuterungen
- Vorschlagende und Vorgeschlagene müssen nicht derselben Wahlgruppe und demselben Wahlbezirk angehören
- Selbstvorschläge sind möglich
- Bewerber können aber nur für die Wahlgruppe und den Wahlbezirk vorgeschlagen werden, dem sie angehören
-
Wählbar sind grundsätzlich alle IHK-Zugehörigen aus dem Kammerbezirk Westmecklenburg. Das sind
- der Inhaber eines Unternehmens, aber auch
- die Vertretungsberechtigten, wie z.B. Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder im Handelsregister eingetragene Prokuristen oder
- besonders für die Wahl bestellte Bevollmächtigte *
→ * siehe die vom Unternehmen auszustellende Vollmacht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 195 KB)
→ und Erläuterungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 20 KB)
So kannst du deinen Wahlvorschlag bei uns einreichen
1. Ausfüllen:
Das Formular “Mein Wahlvorschlag” entweder direkt am PC oder als Ausdruck ausfüllen.
2. Unterschreiben:
Unterschrift per Hand oder qualifizierter elektronischer Signatur
3. Einreichen:
- als Scan per E-Mail an: vv-wahl24@schwerin.ihk.de
- auf dem Postweg: IHK zu Schwerin, Wahlausschuss, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
- per Fax: +49 385 5103-919
- Persönlich: in der IHK zu Schwerin, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin
Mit Abgabe des Formulars “Mein Wahlvorschlag” bestätigen Vorschlagende und Bewerber, die Informationen gem. Art. 13 Abs. 1 u. 2 DSGVO Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und in die aufgeführte Verarbeitung eingewilligt zu haben.
Durch seine persönliche Unterschrift erklärt der vorgeschlagene Bewerber, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der ausschließen.
Wobei kannst du dich engagieren?
Das IHK-Ehrenamt hat zusammen mit den Mitarbeitern der IHK zu Schwerin in den letzten Jahren einige Erfolge erringen können. Doch Wirtschaft wie Politik sind in stetem Wandel: Wo heute Türen geschlossen sind, können sie morgen weit aufgehen. Es gilt, uns im Sinne der 24.000 Mitgliedsunternehmen der IHK zu Schwerin für den Wandel aufzustellen und Veränderungen aktiv anzustoßen.
- Einige der Erfolge und Zukunftsprojekte des IHK-Ehrenamtes stellen wir dir zur Verfügung sowie detaillierte Informationen mit den FAQs zur Vollversammlung.
Welchen Zeitaufwand muss ich einplanen?
Den Umfang deines Ehrenamtes bestimmst du. Für das Mandat in der IHK-Vollversammlung musst du 4 Sitzungen im Jahr einplanen. An diesen kannst du vor Ort oder virtuell teilnehmen. Darüber hinaus ist etwas Zeit für die Lektüre der Sitzungsunterlagen einzuplanen, damit du gut informiert mitdebattieren und abstimmen kannst.
Wenn du mehr für deine Branche oder Region bewegen willst, hast du immer die Möglichkeit in einem der IHK-Gremien mitzuwirken. Einen Überblick dazu geben die Informationen der IHK-Gremien.