Das Urlaubsrecht
Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. In diesem Zusammenhang können sich die verschiedensten Fragestellungen ergeben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Urlaub.
Kontakt
Ass. iur. Thilo Krüger
Aufgabenbereich:
Fachberatung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste