Bildrechte: Lizenzfrei ist nicht kostenlos

Jeder Betreiber einer Webseite nutzt heute grafische Elemente wie Bilder, um sein Onlineangebot optisch ­ansprechend zu gestalten. Dabei dürfen fremde Bilder wie Produktfotos, Landschaftsfotos oder Illustrationen nicht ungefragt aus dem Internet durch Copy und Paste für eigene Print- oder Onlinemedien übernommen werden.
Verwendet jemand ein fremdes Bild, ­benötigt er dazu also die Erlaubnis des Urhebers. In der Regel ist das der Fotograf oder Illustrator. Der Urheber ist auch ohne Copyright-Angabe am Bild geschützt. Er ­bestimmt, ob und in welchem Umfang das Bild vervielfältigt oder veröffentlicht werden darf und gewährt in der Regel ­gegen Entgelt das Nutzungsrecht daran (sogenannte „Lizenz“).

Ohne Lizenz droht Schadenersatz

Bei unberechtigter Nutzung, das heißt, eine Lizenz für das Bild liegt nicht vor, der Rahmen der erteilten Lizenz wird überschritten und/oder der Urheber ist nicht oder falsch benannt, kann der Urheber mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen oder mit einer Abmahnung gegen den Verstoß vorgehen.
Im Streitfall muss der Nutzer nachweisen, dass er die Lizenz erhalten hat. Für einen vermeintlich „kleinen Verstoß“ kann man also eine teure Rechnung kassieren. Eine vorherige Rechteklärung ist deshalb unbedingt anzuraten. Daher ist grundsätzlich immer eine Lizenz für das konkrete Bild und den konkreten Nutzungsumfang einzuholen. Ist der Anbieter des Bildes selbst Urheber, kann er die jeweilige Lizenz erteilen. Andernfalls muss sich der Nutzer vergewissern, ob der Anbieter die Bildrechte überhaupt einräumen darf.
Die Lizenz kann einfach oder ausschließlich sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Eine ausschließliche Lizenz bedeutet, dass nur der Lizenznehmer und kein anderer das Bild verwenden darf. Der Urheber kann sich vorbehalten, das Bild selbst nutzen zu dürfen. Bei der einfachen Lizenz können auch andere Lizenznehmer das Nutzungsrecht an dem Bild erwerben.
Zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt heißt, dass das Bild nur in einem bestimmten Gebiet und/oder zeitlich befristet genutzt werden darf. Möchte man ein Bild für seine weltweit abrufbare Webseite nutzen, sollte man sich die Lizenz auch geographisch unbeschränkt einräumen lassen. Beispiel für eine inhaltliche Beschränkung: Wurden die Rechte an einer Bildveröffentlichung nur für Print eingeholt, darf das Bild nicht online gestellt werden. Soll das Bild bearbeitet werden, muss dafür ein Recht zur Bearbeitung eingeholt werden.

AGB für Stockfotos gründlich lesen

Bilder werden häufig über Stockfotoplattformen bezogen. Werden in solchen Bilddatenbanken Bilder als „lizenzfrei“ angeboten, heißt das nicht, dass die Fotos kostenlos genutzt werden dürfen. „Lizenzfrei“ bedeutet, dass eine – in der Regel – einmalige Nutzungsgebühr zu entrichten ist. Dafür kann das Bild zeitlich unbeschränkt mehrfach und in verschiedenen Medien (zum Beispiel: Webseite, Werbebroschüre, Flyer) kommerziell genutzt werden. Lizenzfreie Bilder räumen keine exklusiven Rechte ein. Andere können an dem Bild dieselben Nutzungsrechte erwerben.
Art und Umfang der Lizenz sollte man in den Nutzungsbedingungen genau nachlesen, um Verstöße und Abmahnungen durch Bilddatenbanken zu vermeiden. Insbesondere ist darauf zu achten, ob das Bild kommerziell genutzt und in welchen Medien (Print, Webseite und/oder Social Media) es veröffentlicht werden darf es sich um eine einfache oder ausschließliche Lizenz handelt das Bild bearbeitet werden darf die Lizenz zeitlich befristet ist geografische Beschränkungen bestehen und wo und in welchem Umfang der Urheber des Bildes zu nennen ist.
Auf den Urheber des Bildes ist hinzuweisen – es sei denn, er verzichtet darauf. Die Nutzungsbedingungen von Bilderdatenbanken sehen meist vor, dass neben dem Namen auch die Quelle als Bildnachweis zu nennen ist. Die dortigen Vorgaben sind genau einzuhalten.
Zusammenfassend: fremde Bilder sollten nicht ohne Erlaubnis übernommen und die jeweiligen Lizenzbedingungen und Copyright-Vorgaben befolgt werden.
Quelle: Rainer Simshäuser, IHK Region Stuttgart